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LG Dortmund, 31.10.2013 - 620 Js 243/13 |
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Verfahrensgang
- LG Dortmund, 31.10.2013 - 620 Js 243/13
- LG Dortmund, 31.10.2013 - 47 Ns 116/13
- OLG Hamm, 27.05.2014 - 1 RVs 31/14
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.05.2014 - 1 RVs 31/14
Zulässige Kostenbeschwerde des Nebenklägers trotz Berufungsbeschränkung durch den …
Die Kostenentscheidung des Urteils der 47. kleinen Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 31.10.2013 (47 Ns - 620 Js 243/13 - 116/13) wird dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Dortmund vom 28.06.2013 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung, jeweils zu Lasten der durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 14.05.2013 (765 Ls - 620 Js 243/13 - 34/13) als Nebenklägerin zugelassenen W, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.