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   LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19   

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LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19 (https://dejure.org/2020,35788)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2020 - 621 Ks 8/19 (https://dejure.org/2020,35788)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 621 Ks 8/19 (https://dejure.org/2020,35788)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Der Erpresser ist deshalb unter den genannten Umständen regelmäßig nicht gänzlich arglos (BGH, Urteil vom 12.02.2003, 1 StR 403/02, juris).

    In den Bereich einer möglichen Rechtfertigung gelangt der Erpresste vielmehr erst dann, wenn nicht nur eine erpressungstypische Dauergefahr - Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit, etwa durch Setzen einer Frist zur Zahlung unter Übelsandrohung - vorliegt, sondern darüber hinaus eine konkrete Tathandlung im Angesicht des Opfers, die unmittelbar die Verletzung eines beachtlichen Rechtsguts des Opfers besorgen lässt, ausgeführt wird (BGH, Urteil vom 12.02.2003, 1 StR 403/02, juris: Der Erpresser begann in dem Fall eine dem Erpressten wichtige CD-Sammlung zu beschädigen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.01.1991, 3 StR 205/90, juris).

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Die Tötung des Geschädigten war aber ersichtlich nicht die erforderliche Verteidigungshandlung, um den Angriff auf seine Willensentschließungsfreiheit abzuwenden, da dem Angeklagten mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BGH, Urteil vom 19.01.1995, 4 StR 589/94, juris).

    Dem war eine versuchte räuberische Erpressung durch das - als gewalttätig bekannte - Opfer, das den Angeklagten zuvor im Verlauf des Tages verbal mit dem Tode bedroht, am Hemd gepackt und geschüttelt hatte, vorausgegangen (Urteil vom 10.01.1995, 4 StR 589/94, juris).

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des konkreten Falles (BGH, Urteil vom 09.01.1991, 3 StR 205/90, juris).

    In den Bereich einer möglichen Rechtfertigung gelangt der Erpresste vielmehr erst dann, wenn nicht nur eine erpressungstypische Dauergefahr - Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit, etwa durch Setzen einer Frist zur Zahlung unter Übelsandrohung - vorliegt, sondern darüber hinaus eine konkrete Tathandlung im Angesicht des Opfers, die unmittelbar die Verletzung eines beachtlichen Rechtsguts des Opfers besorgen lässt, ausgeführt wird (BGH, Urteil vom 12.02.2003, 1 StR 403/02, juris: Der Erpresser begann in dem Fall eine dem Erpressten wichtige CD-Sammlung zu beschädigen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.01.1991, 3 StR 205/90, juris).

  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2015, 30).

    Anders kann es bei "Augenblickstaten", insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein, wenn es zu einer ausgeprägten Einengung des Bewusstseinsinhalts kommt (BGH, Urteil vom 31.07.2014, 4 StR 147/14, juris).

  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Das verbietet sich schon deshalb, weil eine gewisse mit der Tötung eines Menschen verbundene affektive Erregung sich nicht als Ausnahme, sondern vielmehr als Regelfall darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2002, 2 StR 125/02, juris.).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    b) Es liegen aber außergewöhnliche Umstände vor, die die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei dem hier allein vorliegenden Mordmerkmal der Heimtücke als unverhältnismäßig erscheinen lassen (vgl. zur sog. Rechtsfolgenlösung: BGH, Urteil vom 25.03.2003, 1 StR 483/02, juris, m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    In die Beurteilung ist dabei das Vor- und Nachttat Verhalten des Täters einzubeziehen (BGH, Urteil vom 01.04.2009, 2 StR 571/08, juris).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 489/97

    Zeitliche Grenzen der Gegenwärtigkeit einer Gefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Angesichts der zeitlichen Überschaubarkeit der Frist war die Gefahr auch als gegenwärtig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss v. 04.09.1997, 1 StR 489/97, juris).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Ursächlich dafür, dass sich der Betroffene eines Angriffs versieht, kann schon sein, dass der Täter ihm in einer, wenn auch nur mit Worten geführten Auseinandersetzung in so offener Feindseligkeit entgegentritt, dass er Tätlichkeiten befürchtet (vgl. BGH NJW 1980, 792).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 47, 128, 130 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

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