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   LG Hamburg, 05.08.2008 - 622 Qs 43/08   

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https://dejure.org/2008,36630
LG Hamburg, 05.08.2008 - 622 Qs 43/08 (https://dejure.org/2008,36630)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2008 - 622 Qs 43/08 (https://dejure.org/2008,36630)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2008 - 622 Qs 43/08 (https://dejure.org/2008,36630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Nr. 4100 VV RVG
    Grundgebührt Begriff des Rechtsfalls

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenansprüche des Strafverteidigers bei Verfolgung zweier an einem Tag begangener Diebstähle in zwei Ermittlungsverfahren

  • Burhoff online

    Grundgebühr; Begriff des Rechtsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Zum Strafverfahren wird dabei - nahezu einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (vgl. LG Braunschweig, Beschl. v. 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513 f.; LG Hamburg, Beschl. v. 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschl. vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; ebenso die ganz herrschende Literaturmeinung, vgl. etwa Mayer/Kroiß- Winkler , § 15 RVG Rn. 33, 71).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - 81 Js 2862/08

    Straf- und Bußgeldverfahren: Mehrfacher Anfall der Vorverfahrens- und Grundgebühr

    Der Gebührenanspruch des Verteidigers entsteht je "Rechtsfall", wobei als "Rechtsfall" jedes gegen den Beschuldigten geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu werten ist (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; Hartmann, Kostengesetze, 39.Aufl., VV 41200, 4101, Rdnr.8).
  • AG Bad Liebenwerda, 11.06.2019 - 12 C 25/19

    Angelegenheit, Steuerstrafverfahren

    Gebührenrechtlich liegen damit 3 Rechtsfälle vor (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008-622 Qs 43/08).
  • AG Bad Liebenwerda, 28.06.2019 - 12 C 25/19

    Rückzahlung von Rechtsanwaltsvergütung i.R.e. Dienstvertrags wegen Verletzung der

    Gebührenrechtlich liegen damit 3 Rechtsfälle vor (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008-622 QS 43/08).
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