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   AG Wuppertal, 23.05.2002 - 63 F 213/94   

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AG Wuppertal, 23.05.2002 - 63 F 213/94 (https://dejure.org/2002,77434)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 23.05.2002 - 63 F 213/94 (https://dejure.org/2002,77434)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 63 F 213/94 (https://dejure.org/2002,77434)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03

    Zur Anwendbarkeit des § 58 Abs. 2 GKG auf die Fälle der Übernahmehaftung nach §

    Der angegriffene Kostenansatz (Bl. IV GA) betrifft die Kosten für das Beschwerdeverfahren 6 UF 224/99, welches der Kostenschuldner durch Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 15.09.1999 betreffend den Versorgungsausgleich beantragt hatte (vgl. 63 F 213/94 (26) VA, Bl. 123, 143).

    Entsprechend dem gerichtlichen Vergleich sollten die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben werden (vgl. 63 F 213/94 (26) VA, Bl. 263 ff, 274, 262, 268).

    Zwar wurde der Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. 63 F 213/94 (26) VA, Bl. 219).

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