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LG Berlin, 25.11.2016 - 63 S 101/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine gewerbsmäßige Zwischenvermietung durch gemeinnützigen Verein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.03.2016 - 102 C 355/15
- LG Berlin, 25.11.2016 - 63 S 101/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 311/14
BGH präzisiert Anforderungen an die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 63 S 101/16
Dies ist jedoch, wie der BGH nunmehr ausdrücklich in seiner Entscheidung (BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14 -, juris) klargestellt hat, dann nicht der Fall, wenn es sich bei dem Zwischenmieter um einen gemeinnützigen Verein handelt, der nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers handelt und der Eigentümer mit der Weitervermietung karitative Zwecke im Auge hat (…BGH aaO, Rn. 33ff.). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 63 S 101/16
Der in Bezug genommene Beschluss des BVerfG (in NJW 1991, 2272) steht im Einklang mit der hier vertretenen Auffassung. - BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 162/02
Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 63 S 101/16
Die in Bezug genommene Entscheidung des BGH (in NJW 2003, 3054) betrifft jedoch einen zu dem hiesigen zugrundeliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt, da dort die Zwischenvermietung (auch) im wirtschaftlichen Interesse des Vermieters (Eigentümers) erfolgte.