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   LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14   

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https://dejure.org/2014,50272
LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14 (https://dejure.org/2014,50272)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2014 - 63 S 239/14 (https://dejure.org/2014,50272)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 63 S 239/14 (https://dejure.org/2014,50272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine einstweilige Verfügung des Mieters wegen Baulärm; §§ 535, 854, 858 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB, 935 ff ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung des Mieters; Baustopp bei Modernisierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten am Gebäude: Was kann Mieter tun?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz des Mieters bei Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten (IMR 2015, 347)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 13.05.2014 - 67 S 105/14

    Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bei Ankündigung einer den

    Auszug aus LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14
    Die widerrechtliche Besitzbeeinträchtigung muss sich allerdings direkt auf den geschützten alleinigen Besitz beziehen und unmittelbar auf ihn einwirken, was z.B. durch das Eindringen von Immissionen in die Wohnung denkbar ist, und darf nicht unerheblich sein (so wohl auch: LG Berlin Beschluss vom 13. Mai 2014 - 67 S 105/14 - Grundeigentum 2014, 1138).

    Soweit Einigkeit darüber besteht, dass hierbei die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung der Darlegungs- und Beweislast des Störers unterfällt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1970 - V ZR 10/68 - WM 1970, 1460), mithin Unsicherheiten bei der Beurteilung der Wesentlichkeit oder Unwesentlichkeit der Störung zu Lasten des Störers gehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 85/04, NVwZ 2005, 116; auch: LG Berlin. Beschluss vom 13. Mai 2014 - 67 S 105/14 - a.a.O), beruht dies auf der Anwendung des Rechtsgedankens des unmittelbar nur zwischen Eigentümern geltenden § 906 BGB auch auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter als Besitzer (LG Berlin, Urteil vom 26. Februar - - 63 S 429/12 - MDR -, 643f).

  • LG Berlin, 26.02.2013 - 63 S 429/12

    Mieter muss Anbringung einer Außendämmung dulden!

    Auszug aus LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14
    Dieser Zustand kann z.B. während der Durchführung der Arbeiten durch eine Verschattung der Räume aufgrund des Gerüsts sowie Lärmbeeinträchtigungen und andere Unannehmlichkeiten durchaus beeinträchtigt sein, hieraus folgen für den Mieter jedoch ausschließlich mietrechtliche Gewährleistungsansprüche (§§ 536 ff. BGB), die - weil in ihrer Durchsetzung weder gefährdet noch erschwert - nicht im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu sichern sind (LG Berlin, Urteil vom 26. Februar - - 63 S 429/12 - MDR -, 643f; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 11. Aufl., § 555 a Rn 8), zumal sich nicht jeder Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 BGB zugleich eine Besitzstörung i.S.v. §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB darstellt.

    Soweit Einigkeit darüber besteht, dass hierbei die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung der Darlegungs- und Beweislast des Störers unterfällt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1970 - V ZR 10/68 - WM 1970, 1460), mithin Unsicherheiten bei der Beurteilung der Wesentlichkeit oder Unwesentlichkeit der Störung zu Lasten des Störers gehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 85/04, NVwZ 2005, 116; auch: LG Berlin. Beschluss vom 13. Mai 2014 - 67 S 105/14 - a.a.O), beruht dies auf der Anwendung des Rechtsgedankens des unmittelbar nur zwischen Eigentümern geltenden § 906 BGB auch auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter als Besitzer (LG Berlin, Urteil vom 26. Februar - - 63 S 429/12 - MDR -, 643f).

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14
    Soweit Einigkeit darüber besteht, dass hierbei die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung der Darlegungs- und Beweislast des Störers unterfällt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1970 - V ZR 10/68 - WM 1970, 1460), mithin Unsicherheiten bei der Beurteilung der Wesentlichkeit oder Unwesentlichkeit der Störung zu Lasten des Störers gehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 85/04, NVwZ 2005, 116; auch: LG Berlin. Beschluss vom 13. Mai 2014 - 67 S 105/14 - a.a.O), beruht dies auf der Anwendung des Rechtsgedankens des unmittelbar nur zwischen Eigentümern geltenden § 906 BGB auch auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter als Besitzer (LG Berlin, Urteil vom 26. Februar - - 63 S 429/12 - MDR -, 643f).
  • KG, 20.08.2012 - 8 U 168/12

    Geschäftsraummietvertrag: Besitzschutz des Mieters bei Nutzung nicht

    Auszug aus LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14
    Der in jeder Hinsicht geschützte Besitz des Mieters i.S.v. § 854 BGB beschränkt sich vor allem auf die ihm zur alleinigen Nutzung überlassenen Gebäudeteile und damit im Wesentlichen auf die Wohnung und deren Zugang, Kellerräume und sonstige etwa zur Mietsache zugehörige Räumlichkeiten, er erstreckt sich indes nicht ohne weiteres auf mitnutzbare Gemeinschaftsflächen, wie das Treppenhaus, den allen Mietern zugänglichen Garten oder die Außenfassade, weil dem Mieter insoweit keine uneingeschränkte Sachherrschaft möglich ist und auch mietvertraglich nicht übertragen wird (vgl. KG, Urteil vom 20. August 2012 - 8 U 168/12 - Grundeigentum 2012, 1561).
  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 10/68

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuscheinwirkungen auf ein Mietshaus durch einen

    Auszug aus LG Berlin, 16.12.2014 - 63 S 239/14
    Soweit Einigkeit darüber besteht, dass hierbei die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung der Darlegungs- und Beweislast des Störers unterfällt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1970 - V ZR 10/68 - WM 1970, 1460), mithin Unsicherheiten bei der Beurteilung der Wesentlichkeit oder Unwesentlichkeit der Störung zu Lasten des Störers gehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 85/04, NVwZ 2005, 116; auch: LG Berlin. Beschluss vom 13. Mai 2014 - 67 S 105/14 - a.a.O), beruht dies auf der Anwendung des Rechtsgedankens des unmittelbar nur zwischen Eigentümern geltenden § 906 BGB auch auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter als Besitzer (LG Berlin, Urteil vom 26. Februar - - 63 S 429/12 - MDR -, 643f).
  • AG Berlin-Schöneberg, 30.11.2015 - 106 C 341/15

    Unterlassungsverfügung gegen die Montage einer Wärmedämmung an der Hausfassade

    Ein solcher entfällt, wenn der Mieter einen solches mit dem Zuwarten des Verfahrens selber widerlegt hat (vgl. LG Berlin, Urt. v. 16.12.2014 - 63 S 239/14 - zit. nach "juris").
  • AG Berlin-Schöneberg, 30.11.2015 - 16 C 341/15

    Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems ist keine Besitzstörung!

    Ein solcher entfällt, wenn der Mieter einen solchen mit dem Zuwarten des Verfahrens selber widerlegt hat (vgl. LG Berlin, Urt. v. 16.12.2014 - 63 S 239/14).
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