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   LG Berlin, 07.08.2012 - 63 T 118/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27524
LG Berlin, 07.08.2012 - 63 T 118/12 (https://dejure.org/2012,27524)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.08.2012 - 63 T 118/12 (https://dejure.org/2012,27524)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. August 2012 - 63 T 118/12 (https://dejure.org/2012,27524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Besitzstörung bzgl. der streitgegenständlichen Wohnung i.S.d. § 862 Abs. 1 BGB durch die im Hause veranlassten Baumaßnahmen an einem Balkon

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung bei Instandsetzungsmaßnahme; Reparatur des Balkons; Lärm; Staub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung von Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Besitzstörung bzgl. der streitgegenständlichen Wohnung i.S.d. § 862 Abs. 1 BGB durch die im Hause veranlassten Baumaßnahmen an einem Balkon

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung bei Erhaltungsmaßnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eilrechtsverfahren: Verhinderung von Instandsetzungsarbeiten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kann der Mieter Fassadenarbeiten des Eigentümers im Eilrechtsschutz verhindern?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unterbindung von Instandsetzungsarbeiten des Vermieters

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eilrechtsverfahren: Verhinderung von Instandsetzungsarbeiten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kann der Mieter Fassadenarbeiten des Eigentümers im Eilrechtsschutz verhindern?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkoninstandsetzung: Einstweilige Verfügung des Mieters trotz Duldungspflicht? (IMR 2013, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus LG Berlin, 07.08.2012 - 63 T 118/12
    Der Antragsteller ist gemäß § 862 Abs. 1 BGB in seinem Besitz an der streitgegenständlichen Wohnung durch die von der Antragsgegnerin im Hause veranlassten Baumaßnahmen an seinem Balkon gestört; ausreichend sind insoweit bereits nicht lediglich unerhebliche Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen oder sonstige nicht lediglich unwesentlichen Gebrauchsbeeinträchtigungen (Kammer, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213 ; Bassenge, in: Palandt, BGB , 71. Aufl. 2012, § 862 Rz. 3 m.w.N.).
  • LG Berlin, 01.03.2013 - 63 T 29/13

    Einstweilige Verfügung bei Ankündigung einer Außenmodernisierung

    Der Antragsteller ist gemäß § 862 Abs. 1 BGB in seinem Besitz an der streitgegenständlichen Wohnung durch die von der Antragsgegnerin im Hause geplanten Modernisierungsmaßnahmen gestört; ausreichend sind insoweit bereits nicht lediglich unerhebliche Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen oder sonstige nicht lediglich unwesentlichen Gebrauchsbeeinträchtigungen (Kammer, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, S. 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR 2013 S. 113).

    Beachtlich wäre allein die - nicht erhobene - Einwendung der Antragsgegnerin gewesen, der Antragsteller sei mit den Maßnahmen einverstanden oder letztere beruhten auf einer gesetzlichen Gestattung (Kammer, Beschl. v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, a. a. O.).

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten

    Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927; Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5).
  • LG Berlin, 07.05.2013 - 63 S 387/12

    Calvinstraßen-Prozesse

    So lag der Fall hier, in dem der Beklagten die zeitnahe Erwirkung einer auf einen Baustopp gerichteten Unterlassungsverfügung möglich gewesen wäre (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR 2013, 113), der eine Mängelbeseitigung mit erheblich geringerem Aufwand ermöglicht hätte.
  • LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14

    Teile einer Wohnung vermietet: Mieter muss keine weiteren Mitbewohner dulden!

    Ausreichend für eine Besitzstörung sind nicht lediglich unwesentliche Gebrauchsbeeinträchtigungen (LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR -, 113; v. 1. März - - 63 T 29/13, NZM -, 465).
  • LG Berlin, 16.09.2014 - 65 T 224/14

    Aufstellen eines Baugerüsts ist Besitzstörung!

    Anerkannt ist, dass unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 906 BGB nur erhebliche Beeinträchtigungen der Besitzausübung Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach den §§ 858ff. BGB auslösen können, während unerhebliche Beeinträchtigungen des Gebrauchs hinzunehmen sind (vgl. BGH Urteil v. 29.10.1954 - V ZR 53/53, in: NJW 1955, 19; LG Berlin Urteil v. 26.2.2013 - 63 S 429/12, in: MDR 2013, 643; MietRB 2013, 138; Beschluss v. 7.8.2012 - 63 T 118/12, in: ZMR 2013, 113; Beschluss v. 12.3.2012 - 63 T 29/12, in: ZMR 2012, 719; AG Charlottenburg Urteil v. 13.2.2013 - 214 C 234/12, in: Grundeigentum 2013, 625; AG Kassel Urteil v. 16.5.1994 - 432 C 1145/94, in WuM 1994, 610; Börstinghaus in: PR-MietR 15/2012 Anm. 1; Joost in: MünchKomm/BGB, 5. Aufl., § 858 Rn. 5, m. w. N.; Gutzeit in: Staudinger, 2012, § 862 Rn. 2, m. w. N.).
  • LG Berlin, 08.05.2014 - 63 T 49/14
    Nach den vorstehenden Ausführungen bedarf es keiner Entscheidung, ob ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund selbst dann bestehen würden, wenn es sich bei den bisher durchgeführten Arbeiten lediglich um Instandsetzungsarbeiten handeln würde (vgl. dazu Landgericht Berlin, Beschl. v. 7. August 2012 - 63 T 118/12 - Grundeigentum 2012, 1231).
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