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LG Berlin, 28.05.2015 - 63 T 22/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Maßgebliche mündliche Verhandlung für Kenntnis des Besitzerwerbs des Dritten, Räumung, einstweilige Verfügung, Untermiete
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung nach § 940 Abs. 2 ZPO: Letzte mündliche Verhandlung ist maßgeblich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 14.01.2015 - 103 C 315/14
- LG Berlin, 28.05.2015 - 63 T 22/15
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Oder, 18.04.2016 - 16 S 151/15
Räumung von Wohnraum: Wann muss der Besitzerwerb durch Dritte bekannt sein?
Das LG Berlin hat in der - soweit ersichtlich - einzigen hierzu veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung angenommen, dass sich ein Abstellen auf die letzte mündliche Verhandlung erster Instanz und die dann gebotene Abweichung von § 767 Abs. 2 ZPO dem Gesetz nicht entnehmen lassen (Beschluss vom 28.05.2015 - 63 T 22/15 - juris).