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   LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12   

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https://dejure.org/2012,6599
LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12 (https://dejure.org/2012,6599)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2012 - 63 T 29/12 (https://dejure.org/2012,6599)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2012 - 63 T 29/12 (https://dejure.org/2012,6599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs bzgl. der Durchführung oder Fortsetzung von Modernisierungsmaßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahme im Außenbereich; einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Fehlende Modernisierungsankündigung

  • mietrechtsiegen.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs bzgl. der Durchführung oder Fortsetzung von Modernisierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierungsmaßnahme nicht angekündigt: Vorläufiger Rechtsschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eilrechtsverfahren: Verhinderung von nicht angekündigten Modernisierungsarbeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn Modernisierungen nicht angekündigt werden, müssen sie unterlassen werden!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung gegen Fortführung von Modernisierungsmaßnahmen

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Unterbindung von Modernisierungsarbeiten durch einstweilige Verfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Modernisierung ankündigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unangekündigte Baumaßnahme begründet für den Mieter einen Unterlassungsanspruch - Mieter ist nicht zur Duldung verpflichtet

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eilrechtsverfahren: Verhinderung von nicht angekündigten Modernisierungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahme? (IMR 2012, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1229
  • NZM 2012, 859
  • ZMR 2012, 719
  • AnwBl 2012, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12
    Daraus folgt eine Lockerung der Bestimmtheitsanforderungen, so dass der Antragsteller nur sein mit der begehrten einstweiligen Verfügung verfolgtes Rechtsschutzziel anzugeben hat, nicht aber eine bestimmte Maßnahme (BVerfG, Beschl. v. 31. März 1992 - 1 BvR 720/90, NJW-RR 1992, 898 ; Vollkommer, in: Zöller, ZPO , 29. Aufl. 2012, § 938 Rz. 2).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden

    Die Verfügungsbeklagte hat demzufolge Störungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Verschmutzungen oder sonstige Immissionen grundsätzlich zu unterlassen und zugleich solche Störungen durch Dritte abzuwehren (vgl. BGH, NZM 2013, 11 ff.; 2009, 124 ff. [BGH 15.10.2008 - XII ZR 1/07] ; LG Berlin, NJW-RR 2012, 1229 f. [LG Berlin 12.03.2012 - 63 T 29/12] ).
  • OLG Hamburg, 12.11.2018 - 7 W 27/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Übereinstimmende Erledigungserklärungen im

    Für die Klageschrift ergibt sich die Notwendigkeit der Parteibezeichnung aus § 253 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, der auf die Antragsschrift entsprechend anwendbar ist (s. etwa LG Berlin, Az. 63 T 29/12, NJW-RR 2012, S. 1229 f.); wie sie anzugeben ist, bestimmen § 253 Abs. 4 und § 130 Nr. 1 ZPO.
  • AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17

    Anforderungen an eine wirksame Modernisierungsankündigung?

    So stellt eine ordnungsgemäße Ankündigung gem. § 555c BGB für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 555b BGB die Fälligkeitsvoraussetzung für die Duldungspflicht des Mieters gem. § 555d Abs. 1 BGB dar (vgl. nur: Palandt/Weidenkaff, 77.A., RdNr. 11 zu § 555c BGB mwN; vgl. weitergehend zum einstweiligen Rechtsschutz: Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2012, 63 T 29/12, NJW-RR 2012, S. 1229).
  • LG Berlin, 01.03.2013 - 63 T 29/13

    Einstweilige Verfügung bei Ankündigung einer Außenmodernisierung

    Der Antragsteller ist gemäß § 862 Abs. 1 BGB in seinem Besitz an der streitgegenständlichen Wohnung durch die von der Antragsgegnerin im Hause geplanten Modernisierungsmaßnahmen gestört; ausreichend sind insoweit bereits nicht lediglich unerhebliche Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen oder sonstige nicht lediglich unwesentlichen Gebrauchsbeeinträchtigungen (Kammer, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, S. 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR 2013 S. 113).
  • LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14

    Teile einer Wohnung vermietet: Mieter muss keine weiteren Mitbewohner dulden!

    Ausreichend für eine Besitzstörung sind nicht lediglich unwesentliche Gebrauchsbeeinträchtigungen (LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR -, 113; v. 1. März - - 63 T 29/13, NZM -, 465).
  • LG Berlin, 07.08.2012 - 63 T 118/12

    Unterlassung von Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Besitzstörung bzgl. der

    Der Antragsteller ist gemäß § 862 Abs. 1 BGB in seinem Besitz an der streitgegenständlichen Wohnung durch die von der Antragsgegnerin im Hause veranlassten Baumaßnahmen an seinem Balkon gestört; ausreichend sind insoweit bereits nicht lediglich unerhebliche Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen oder sonstige nicht lediglich unwesentlichen Gebrauchsbeeinträchtigungen (Kammer, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213 ; Bassenge, in: Palandt, BGB , 71. Aufl. 2012, § 862 Rz. 3 m.w.N.).
  • LG Berlin, 16.09.2014 - 65 T 224/14

    Aufstellen eines Baugerüsts ist Besitzstörung!

    Anerkannt ist, dass unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 906 BGB nur erhebliche Beeinträchtigungen der Besitzausübung Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach den §§ 858ff. BGB auslösen können, während unerhebliche Beeinträchtigungen des Gebrauchs hinzunehmen sind (vgl. BGH Urteil v. 29.10.1954 - V ZR 53/53, in: NJW 1955, 19; LG Berlin Urteil v. 26.2.2013 - 63 S 429/12, in: MDR 2013, 643; MietRB 2013, 138; Beschluss v. 7.8.2012 - 63 T 118/12, in: ZMR 2013, 113; Beschluss v. 12.3.2012 - 63 T 29/12, in: ZMR 2012, 719; AG Charlottenburg Urteil v. 13.2.2013 - 214 C 234/12, in: Grundeigentum 2013, 625; AG Kassel Urteil v. 16.5.1994 - 432 C 1145/94, in WuM 1994, 610; Börstinghaus in: PR-MietR 15/2012 Anm. 1; Joost in: MünchKomm/BGB, 5. Aufl., § 858 Rn. 5, m. w. N.; Gutzeit in: Staudinger, 2012, § 862 Rn. 2, m. w. N.).
  • LG Berlin, 08.05.2014 - 63 T 49/14
    Führt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, ohne dass eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt, kann der Mieter im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens Unterlassung und Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen (Landgericht Berlin, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12 - NJW-RR 2012, 1229f; Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 555d Rn 20).
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