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   EuGH, 26.02.1975 - 63/74   

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EuGH, 26.02.1975 - 63/74 (https://dejure.org/1975,758)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1975 - 63/74 (https://dejure.org/1975,758)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1975 - 63/74 (https://dejure.org/1975,758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 12, 13, 16
    1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - AUSFUHR - QUALITÄTSKONTROLLE - KEINE TATSÄCHLICH ERBRACHTE DIENSTLEISTUNG

  • EU-Kommission

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

  • Wolters Kluwer

    Abgabe mit ausfuhrzollgleicher Wirkung durch Abgabe einer wegen des Überschreitens der Grenze erhobene Gebühr mit zwingend vorgeschriebener Qualitätskontrolle und Ausstellung einer Bescheinigung sowie der Anbringung eines nationalen Ausfuhrwarenzeichens; Verbot der ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; EWG Art. 16
    1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - AUSFUHR - QUALITÄTSKONTROLLE - KEINE TATSÄCHLICH ERBRACHTE DIENSTLEISTUNG

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.02.1975 - 63/74
    Sie werde durch eine einseitige Maßnahme eines Staates eingeführt und nicht aufgrund eines Vorgehens der Gemeinschaft, vgl. Kommission/Luxemburg und Belgien (Slg. 1962, 869), Kommission/ Italien (Slg. 1969, 193).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 26.02.1975 - 63/74
    Da es sich hier um eine finanzielle Belastung für die Qualitätskontrolle bei der Ausfuhr handele, unterscheide sich der vorliegende Fall von den Rechtssachen - Marimex/italienische Finanzverwaltung (29/72 - Slg. 1972, 1309).
  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 26.02.1975 - 63/74
    - Rewe Zentralfinanz eGmbH/Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (39/73 - Slg. 1973, 1039).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens verweist auf sein Vorbringen vor dem staatlichen Gericht und auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteile vom 11. Oktober 1973, in der Rechtssache 39/73, Rewe I, Slg. 1973, 1039; 26. Februar 1975, in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281) nach der Ein- oder Ausfuhrkontrollen zwar beibehalten werden könnten, nicht aber Anlaß zur Erhebung von Abgaben oder Entgelten geben dürfen, es sei denn, diese Entgelte bildeten einen Teil einer allgemeinen Gebührenregelung, der Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt in gleicher Weise unterworfen seien wie solche, die eine innergemeinschaftliche Grenze überschritten; dies sei hier aber nicht der Fall.

    - In der Rechtssache 63/74 (Cadsky) habe der Gerichtshof ausgeführt, "die Rechtfertigung für [das Verbot der Erhebung von Zöllen und Abgaben] liegt darin, daß finanzielle Belastungen, die ihren Grund im Überschreiten der Grenzen haben, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen, auch wenn sie noch so geringfügig sind".

    Dieses schon in früheren Rechtssachen vorgebrachte Argument, (14. Dezember 1972 - Marimex, Rechtssache 29/72 - Slg. 1972, 1309; Cadsky, Rechtssache 63/74) sei vom niederländischen Gericht zurückgewiesen worden.

    Dies unterscheide den vorliegenden Fall von der Rechtssache 63/74 (Cadsky) und - soweit Einfuhrbelastungen betroffen seien - von den Rechtssachen 52 und 55/65 (Urteil vom 16. Juni 1966 - Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Slg. 1966, 219) sowie 39/73 (Urteil vom 11. Oktober 1973 - Rewe - Slg. 1973, 1039).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

    Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem zahlungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19, und CRT France International, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    24 - Vgl. u. a. die Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8) und vom 17. Mai 1983 in der Rechtssache 132/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 1649, Randnr. 8).

    26 - Vgl. entsprechend Urteil Cadsky, zitiert in Fußnote 24, Randnr. 8.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1983 - 132/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgaben

    ., selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird und keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung hat und wenn die belastete Ware nicht mit inländischen Erzeugnissen im Wettbewerb steht" (Randnummer 9 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 1.7.1969, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 193, und gleichlautend Urteil vom 1.7.1969, verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds Diamantarbeiders/Brachfeld und Chougol, Slg. 1969, 211; Urteil vom 26.2.1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky/Istituto nazionale per il Commercio Estero, Slg. 1975, 281; Urteil vom 25.1.1977, Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Urteil vom 8.11.1979, Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel/Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Slg. 1979, 3369).

    Somit ist a) in erster Linie notwendig, daß die Vorteile der Dienstleistung in einem angemessenen Verhältnis zu einer solchen Belastung stehen (s. die Urteile vom 1.7. 1969 in der Rechtssache 24/68, a.a.O., vom 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. 1973, 1039, vom 26.2.1975 in der Rechtssache 63/74, a. a. O., vom 5.2.1976, Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, vom 25.1.1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., vom 12.7.1977, Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355 und vom 8.11.1979 in der Rechtssache 251/78, a.a.O.).

    Die Kommission bestreitet dies, wobei sie Ihre gefestigte Rechtsprechung zitiert, nach der eine Abgabe für die Abfertigung auch weiterhin eine "Abgabe gleicher Wirkung" ist, wenn sie nicht vom Staat oder zu seinen Gunsten erhoben wird (vgl. Urteile vom 1.7. 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69, a. a. O., vom 10.7. 1969 in der Rechtssache 24/68, a. a. O., vom 26.2.1975 in der Rechtssache 63/74, a. a. O., vom 18.6.1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV/ENCC, Slg. 1975, 699, vom 25.1.1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    16: - Siehe u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 16) und vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 6).

    23: - Randnr. 19. Im gleichen Sinne siehe Urteil vom 1. Juli 1969 (Kommission/Italien, Randnrn. 15 und 16) im Hinblick auf eine angebliche Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Importeure und Exporteure aufgrund der Vorbereitung von Statistiken über den Außenhandel, und Urteil vom 26. Februar 1975 (Cadsky, Randnrn. 7 und 8) hinsichtlich der angeblichen Verbesserung der Exportmöglichkeiten aufgrund der Anbringung einer Qualitätsmarke auf Erzeugnissen, die bestimmten Kontrollen unterworfen worden waren (beide zitiert in Fußnote 16).

  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Die deutsche Regierung untersucht die Rechtsprechung des Gerichtshofes über Qualitätskontrollen und Qualitätsnormen, die nur für zum Export bestimmte Erzeugnisse gelten; sie bemerkt, während in dem Urteil vom 26. Februar 1975 (Rechtssache 63/74, Cadsky - Slg. S. 290) die Möglichkeit, ob derartige Maßnahmen mit dem Vertrag vereinbar seien, noch offen gelassen worden sei, habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Februar 1977 (Rechtssache 53/77, Bouhelier - Slg. S. 197) angenommen, daß der diskriminierende Charakter der Qualitätsnormen - der sich daraus ergebe, daß sie nur für zum Export bestimmte Erzeugnisse vorgeschrieben würden - für ihre Einordnung als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen entscheidend sei.
  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    f) Die Frage 4 betreffend Artikel 16 EWG-Vertrag sei anhand des vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281) aufgestellten Kriteriums zu prüfen.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-16/94

    Dubois und Cargo / Garonor

    15 Zwar fällt nach ständiger Rechtsprechung eine Belastung, die den Waren wegen des Überschreitens der Grenze auferlegt wird, dann nicht unter die Artikel 9 und 12 des Vertrages, wenn sie das dem Betrag nach angemessene Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich und individuell geleisteten Dienst darstellt (vgl. Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281).
  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    unterlägen, als auch bei solchen, für die dies noch nicht der Fall sei: Zum Beispiel sähen, was die Zölle und zollgleichen Abgaben zwischen den Mitgliedstaaten anbelange, die Artikel 39 bis 46 nichts von Artikel 16 des Vertrages Abweichendes vor; das Verbot der Ausfuhrzölle und ausfuhrzollgleichen Abgaben gelte daher seit dem 1. Januar 1962 mit unmittelbarer Wirkung für alle Erzeugnisse (Cadsky/Istituto Nazionale per il Commercie Estero, Slg. 1975, 281).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (23) - Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

  • EuGH, 17.05.1983 - 132/82

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78

    Pigs and Bacon Commission gegen Mc Carren and Company Limited. - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1979 - 251/78

    Firma Denkavit Futtermittel GmbH gegen den Minister für Ernährung, Landwirtschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Denkavit italiana Srl. -

  • EuGH, 17.05.1983 - 133/82

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76

    Procureur de la République de Besançon gegen Bouhelier und andere. - Ankerruhen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1989 - 340/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1982 - 29/82

    F. van Luipen en Zn BV gegen eine gegen sie verhängte ordnungsstrafrechtliche

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1975 - 63/74   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    W. Cadsky SpA gegen Istituto nazionale per il Commercio Estero.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1975 - 63/74
    Es ist nicht nötig zu erörtern, ob eine zwingend vorgeschriebene Dienstleistung, die ganz allgemein alle Exporteure bestimmter Erzeugnisse entgegennehmen müssen, unter den Begriff einer individuell erbrachten Dienstleistung fallen und es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes rechtfertigen kann, daß der Verwaltung die durch diese Dienstleistung tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden (vgl. Urteil 39/73, Re we-Zentralfinanz-Slg. 1973, 1039).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1975 - 63/74
    Die italienische Regierung sucht insbesondere darzutun, daß sich der vorliegende Fall von dem unterscheide, mit dem sich der Gerichtshof in der Rechtssache 29/72 (Marimex-Slg. 1972, 1309) zu befassen hatte.
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1975 - 63/74
    Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 9, 12, 13 und 16 dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird", und dies auch dann, wenn sie den ganzen grenzüberschreitenden Warenverkehr ohne Unterschied trifft und keine protektionistische Wirkung hat (Urteil 24/68, Kommission/ Italienische Republik - Slg. 1969, 193).
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   FG Saarland, 22.04.1977 - 63/74   

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FG Saarland, 22.04.1977 - 63/74 (https://dejure.org/1977,4167)
FG Saarland, Entscheidung vom 22.04.1977 - 63/74 (https://dejure.org/1977,4167)
FG Saarland, Entscheidung vom 22. April 1977 - 63/74 (https://dejure.org/1977,4167)
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Papierfundstellen

  • VersR 1978, 165
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