Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.1988 - 63/86   

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https://dejure.org/1988,2116
EuGH, 14.01.1988 - 63/86 (https://dejure.org/1988,2116)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1988 - 63/86 (https://dejure.org/1988,2116)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 63/86 (https://dejure.org/1988,2116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 52 UND 59
    FREIZUEGIGKEIT - NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - ZUGANG ZU ÖFFENTLICHEN BEIHILFEN IM WOHNUNGSSEKTOR - AUSSCHLUSS DER ANGEHÖRIGEN ANDERER MITGLIEDSTAATEN - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeit als Voraussetzung des Zugangs zu Sozialwohnungen; Staatsangehörigkeit als Voraussetzung des Zugangs zu Bodenkrediten zu ermäßigtem Zinssatz; Ermöglichung der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zu gleichen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FREIZUEGIGKEIT - NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - ZUGANG ZU ÖFFENTLICHEN BEIHILFEN IM WOHNUNGSSEKTOR - AUSSCHLUSS DER ANGEHÖRIGEN ANDERER MITGLIEDSTAATEN - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zu Sozialwohnungen und zum Immobiliarkredit zu ermäßigtem Zinssatz.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und

    Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnr. 21) darauf hingewiesen, daß sich aus seiner Rechtsprechung ergebe (siehe vor allem Urteil vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 63/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 29), daß das in Artikel 52 EWG-Vertrag enthaltene Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

    16. Soweit das Vereinigte Königreich geltend machen will, daß es selbst aufgrund dieses Übereinkommens das Recht besitzt, zu diesem Zweck Voraussetzungen wie die beanstandeten beizubehalten, kann auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1) verwiesen werden, aus dem sich folgendes ergibt: "Geht ein Mitgliedstaat auf Grund des Inkrafttretens des EWG-Vertrages neue Verpflichtungen ein, die im Widerspruch zu seinen Rechten aus einer früheren Übereinkunft stehen, so verzichtet er nach den Grundsätzen des Völkerrechts ipso facto darauf, diese Rechte auszuüben, soweit dieser Verzicht zur Erfüllung seiner neuen Verpflichtungen notwendig ist" (siehe Leitsatz 2, Slg. 1962, 5).

    Es trifft zu, daß der Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8) ausdrücklich bestätigt hat, daß Artikel 52 EWG-Vertrag als besondere Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes "nicht nur augenfällige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit [verbietet], sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen".

  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    21 Wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat ( siehe zuletzt das Urteil vom 14 . Januar 1988 in der Rechtssache 63/86, Kommission/Italien, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1989 - 305/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, daß Personen, die Dienstleistungen erbringen, im Wohnungsbereich nicht vom Grundsatz der Gleichbehandlung mit den eigenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ausgeschlossen werden dürfen: Randnummer 19 des Urteils vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 63/86, Kommission/Italien.

    Die Randnummern 15 und 16 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien) bestätigen - auch wenn sie die Niederlassungsfreiheit betreffen - die Auffassung, daß das Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer ein Recht auf Zugang zu Wohnungen unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für die Staatsangehörigen des Aufnahmestaates gelten, nach sich zieht.

    Wie unzweifelhaft feststeht, sind diese Artikel - auf den Gebieten, für die sie gelten - spezifische Ausprägungen des in Artikel 7 niedergelegten allgemeinen Diskriminierungsverbots: siehe z. B. Randnummer 12 des Urteils in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02

    Kommission / Portugal

    Unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Vilaça in der Rechtssache 63/86 (16) weist die portugiesische Regierung darauf hin, dass das Recht der freien Niederlassung lediglich bedeute, dass man sich unter den gleichen Bedingungen niederlassen könne wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.

    16 - Schlussanträge des Generalanwalts Vilaça vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-197/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák verstößt das flämische Dekret über die

    8 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Januar 1988, Kommission/Italien (63/86, Slg. 1988, 29, Randnr. 15), und vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, Slg. 2011, I-12391, Randnr. 67).
  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

    Es steht aber fest (vgl. Urteil vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 63/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 29, Randnr. 12), daß Artikel 52 im wesentlichen darauf abzielt, für das Gebiet der selbständigen Tätigkeiten den in Artikel 7 verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung zu verwirklichen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-55/94

    Reinhard Gebhard gegen Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di

    ( 43 ) Vgl. Randnr. 19 des Urteils vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00

    Löschung von Daten einesösterreichischen Staatsangehörigen aus dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 3/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-439/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95

    Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-238/15

    Bragança Linares Verruga u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-302/97

    Konle

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1988 - 186/87

    Ian William Cowan gegen Trésor public. - Touristen als Empfänger von

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-330/91

    The Queen gegen Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank AG. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 63/86   

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https://dejure.org/1987,13438
Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 63/86 (https://dejure.org/1987,13438)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.10.1987 - 63/86 (https://dejure.org/1987,13438)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 63/86 (https://dejure.org/1987,13438)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzungsverfahren - Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zu Sozialwohnungen und zum Immobiliarkredit zu ermäßigtem Zinssatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 17.12.1980 - 149/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 63/86
    33 ff., insbesondere Randnr. 43, sowie das Urteil vom 17. Dezember 1980 in der Rechtssache 149/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 3881, 3903 f., Randnrn.

    75. Bliebe man bei der gleichen Logik, so sollte man seine Aufmerksamkeit im übrigen eher speziellen Situationen zuwenden, die sich in Zusammenhang mit einer Zweitnie- 20 - Urteil vom 12. Februar 1987 .n der Rechtssache 221/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 719, Randnrn.

  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 63/86
    Bereits in seinem Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet) 9, wo es um die den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich seit mehr als einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Inhaber eines ausländischen Führerscheins sind, auferlegte Verpflichtung ging, einen deutschen Führerschein zu erwerben, hat der Gerichtshof jedoch festgestellt, daß eine solche Regelung unter gewissen Umständen "als eine mittelbare Beeinträchtigung der Ausübung des Freizügigkeitsrechts, des Rechts auf freie Niederlassung und der Dienleistungsfreiheit, die durch die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages gewährleistet sind", und damit als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht angesehen werden könnte (Randnr. 8).

    - Slg. 1986, 273.9 - Rechtssache 16/78, Slg. 1978, 2293, 2303.10 - Rechtssache 137/84, Slg. 1985, 2681.

  • EuGH, 18.06.1985 - 197/84

    Steinhauser / Ville de Biarritz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 63/86
    Dies gilt insbesondere für die Urteile vom 18. Juni 1985 in der Rechtssache 197/84 (Steinhauser/Stadt Biarritz) 7 und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, "Steuerguthaben") 8.

    entfernt, wo er einem 7 - Slg. 1985, 1819.

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