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LG Hamburg, 28.03.2018 - 632 Qs 9/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2019, 186 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320). - LG Hamburg, 21.05.2021 - 601 Qs 18/21
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
b) Anders ist dies nach Überzeugung der Kämmer jedoch ausnahmsweise dann zu beurteilen, wenn die Umstände.des Einzelfalles ergeben, dass die Bestellung schon zum Zeitpunkt der Antragstellurig dem Zweck der Sicherung des Strafverfahrens gedient hätte, sie aber aus Gründen unterblieben ist, die weder vom Beschuldigten noch von seinem Verteidiger zu vertreten sind (vgl. zu ähnlichen Ausnahmekonstellationen einer unterbliebenen Bestellung aus "justizinternen Gründen" LG Hamburg Beschl. v. 28. März 2018 - 632 Qs 9/18, BeckRS 2018, 15059 Rn. 12; LG Mannheim Beschl. v. 26. März 2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792). - LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
Möglichkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines Verteidigers
b) Aber selbst wenn man mit einem Großteil instanzgerichtlicher Entscheidungen eine rückwirkende Beiordnung ausnahmsweise für zulässig erachtet (zB LG Hamburg Beschl. v. 28.3.2018 - 632 Qs 9/18, BeckRS 2018, 15059; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792), kommt vorliegend eine Pflichtverteidigerbestellung nicht in Betracht. - LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 17 Qs 33/21
Pflichtverteidige, rückwirkende Bestellung
Dabei kann dahinstehen, ob eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss grundsätzlich als zulässig (so LG Frankenthal, Beschl: v. 16.06.2020 - 7 Qs 114/20; LG Mannheim, Beschl. v. 26.03.2020 - 7 Qs 11/20; LG Hamburg Beschl. v. 28.3.2018 - 632 Qs 9/18) oder grundsätzlich als unzulässig (so LG Hechingen, Beschl. v. 20.05.2020 - 3 QS 35/20; LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020 - 1 Qs 47/20; LG Wiesbaden, Beschl. v. 04.03.2020 - 1 Qs 8/20 und 10/20) erachtet wird, da eine solche auch nach Ansicht der letztgenannten Gerichte jedenfalls dann möglich sein soll, wenn - wie vorliegend - die unterlassene Beiordnung auf justizinternen Umständen beruht. - AG Ulm, 11.10.2022 - 3 Gs 2482/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
Dies ist dann der Fall, wenn über einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung aus justizinternen Gründen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig entschieden wurde (vgl. LG Hamburg Beschl. v. 28.3.2018 - 632 Qs 9/18, BeckRS 2018, 15059; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20 = BeckRS 2020, 4792, LG Hechingen, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 Qs 35/20 -, juris; LG Wiesbaden, Beschluss vom 04. März 2020 - 1 Qs 8/20 -, juris; LG Aurich, Beschluss vom 05. Mai 2020 - 12 Qs 78/20 -, juris).