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AG Rudolstadt, 23.08.2007 - 635 Js 41839/06 |
Verfahrensgang
- AG Rudolstadt, 23.08.2007 - 635 Js 41839/06
- OLG Jena, 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08
Rechtsanwaltsvergütung bei hinzuverbundenen Verfahren, Pauschvergütung
Gegen die Angeklagte wurde am 12.04.2007 im Verfahren 635 Js 41839/06 durch die Staatsanwaltschaft Gera, Zweigstelle Rudolstadt, Anklage wegen Leistungserschleichung in 32 Fällen erhoben.Mit Beschluss vom 09.07.2007 wurden die Verfahren 635 Js 41839/06, 635 Js 8494/07, 635 Js 9492/07, 635 Js 14225/07, 635 Js 9932/07, 635 Js 9933/07 und 635 Js 10685/07 unter Führung des erstgenannten Verfahrens verbunden.
Mit Beschluss vom 14.08.2007 wurde auch dieses Verfahren zum führenden Verfahren 635 Js 41839/06 hinzuverbunden.
Die vor Pflichtverteidigerbestellung am 06.08.2007 entstandenen Gebühren in den Verfahren 635 Js 41839/06, 635 Js 8494/07, 635 Js 9492/07, 635 Js 14225/07, 635 Js 9932/07, 635 Js 9933/07, 635 Js 10685/07 sowie 116 Js 8651/07 - Grundgebühr und Verfahrensgebühr - bleiben erhalten.
Obwohl das Verfahren 635 Js 41839/06 jedenfalls nach Hinzuverbindung der weiteren Verfahren besonders umfangreich war, liegen in einer Gesamtabwägung keine Gründe für eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren von insgesamt 2.136,00 EUR vor.