Rechtsprechung
AG Flensburg, 31.03.2011 - 64 C 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unverlangter E-Mail-Werbung - Zu den Anforderungen an eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung, zur Reichweite des Unterlassungsanspruchs und zum Schadenersatz bei unverlangter E-Mail-Werbung.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Umfang der Unterlassungserklärung bei unerwünschter E-Mail-Werbung
- webshoprecht.de
Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr entfallen lassen
- info-it-recht.de
Zur Reichweite einer Unterlassungserklärung (hier: E-Mail-Werbung)
Kurzfassungen/Presse (7)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Modifizierte Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr entfallen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch eingeschränkte Unterlassungserklärung lässt bei E-Mail-Spam Wiederholungsgefahr entfallen
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Online-Händler braucht bei Abmahnung wegen E-Mail-Spam keine unbeschränkte Unterlassungserklärung abzugeben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Umfang des Unterlassungsanspruchs bei unverlangter E-Mail-Werbung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung und Unterlassungserklärung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Umfang der Unterlassungserklärung bei unerwünschter E-Mail-Werbung
Papierfundstellen
- MIR 2011, Dok. 059
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus AG Flensburg, 31.03.2011 - 64 C 4/11
Die WIederholungsgefahr kann auch dann entfallen, wenn der Gegner die einseitige Unterlassungserklärung nicht annimmt (BGH I ZR 212/93). - OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Flensburg, 31.03.2011 - 64 C 4/11
Ein Versprechen, die störende Handlung in Zukunft nicht mehr vorzunehmen, kann insoweit regelmäßig nur in Verbindung mit einer Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr ausräumen (OLG Düsseldorf 15 U 41/04). - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus AG Flensburg, 31.03.2011 - 64 C 4/11
Arbeits- und Zeitaufwand zur Schadensermittlung und zur außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzes ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, jedenfalls soweit der im Einzelfall erforderliche Aufwand die von einem privaten Geschädigten zu erbringende Mühewaltung nicht überschreitet (BGH VI ZR 98/75).