Rechtsprechung
LG Berlin, 01.06.2004 - 64 S 117/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung des Rechts eines Mieters zum Aufstellen einer nicht fest mit dem Haus verbundenen Parabolantenne auf einem Balkon; Ausgestaltung des Rechts eines Vermieters auf Beseitigung einer aufgestellten Parabolantenne sowie auf Untersagung einer Neuaufstellung; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufstellen einer Parabolantenne auch ohne Substanzverletzung genehmigungspflichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Verbot mobiler Parabolantennen zulässig
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 09.02.2004 - 4 C 302/03
- LG Berlin, 01.06.2004 - 64 S 117/04
- BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
Das Berufungsgericht (LG Berlin GE 2004, 1097) hat ausgeführt: . - LG Berlin, 27.11.2007 - 65 S 123/07
Wohnraummiete: Aufstellung einer Parabolantenne ohne Darlegung der …
Aus der letzten Entscheidung des BGH zu Parabolantennen - BGH VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007 (Aufhebung der im hiesigen Verfahren zitierten Entscheidung der ZK 64, Grundeigentum 2004, 1097) lässt sich entnehmen, dass § 19 des Mietvertrages (und § 12 des Mietvertrages, weil man daraus im Zusammenwirken mit § 19 des Mietvertrages ein Verbot des Aufstellens einer Antenne sehen muss, sollte ein Kabelanschluss vorhanden sein) unwirksam ist, weil er nicht die Möglichkeit berücksichtigt, dass einem Mieter aus Artikel 5 des Grundgesetzes trotz Kabelanschlusses ein Anspruch auf Aufstellung einer Parabolantenne zustehen kann. - AG Berlin-Mitte, 23.07.2012 - 20 C 272/11
Parabolantenne für ausländische Sender ist nicht immer zulässig!
Entgegen der von der Beklagtenseite vertretenen Auffassung fällt auch eine mobile Parabolantenne unter diese Formulierung der "Anbringung" (vgl. LG Berlin GE 2004, 1097), so dass dahingestellt bleiben kann, ob der Zustimmungsvorbehalt einen Substanzeingriff für das "Anbringen" der Antenne voraussetzt oder nicht.