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   LG Berlin, 22.09.1998 - 64 S 53/98   

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https://dejure.org/1998,9325
LG Berlin, 22.09.1998 - 64 S 53/98 (https://dejure.org/1998,9325)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.09.1998 - 64 S 53/98 (https://dejure.org/1998,9325)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. September 1998 - 64 S 53/98 (https://dejure.org/1998,9325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Mietminderung von jeweils 5 % bei Funktionsunfähigkeit der Gegensprechanlage und fehlendem Telefonanschluss - Setzrisse in Küche, Teppichfleck und erschwerte Anschlussmöglichkeit für Tiefkühlschrank rechtfertigen Mietminderung von jeweils 2 %

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 549 Abs. 1 Satz 2
    Mietminderung bei Setzrissen in der Küche, Fleck auf dem Teppich in der Diele, Funktionsunfähigkeit der Gegensprechanlage, erschwerter Anschlussmöglichkeit für Tiefkühlschrank und fehlendem Telefonanschluss 5%; Sonderkündigung wegen Versagung der Erlaubnis zur ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1
    Mietminderung bei Setzrissen in der Küche, Fleck auf dem Teppich in der Diele, Funktionsunfähigkeit der Gegensprechanlage, erschwerter Anschlussmöglichkeit für Tiefkühlschrank und fehlendem Telefonanschluss 5%; Sonderkündigung wegen Versagung der Erlaubnis zur ...

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 405
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht

    Zwar wird das Kündigungsrecht des § 540 Abs. 1 S. 2 B GB n. F. vom Vermieter dann verwirkt, wenn er dem Mieter trotz einer nach dem Vertrag erlaubten Untervermietung die Überlassung der Mieträume an einen solventen Untermieter verweigert, der beabsichtigt, die Räume innerhalb des vereinbarten Mietzwecks zu benutzen (vgl. hier OLG Köln ZMR 2001, 186; LG Berlin, NZM 1999, 405; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., Rz. III. 1262; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 540 Rz. 11 f; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 549 Rz. 62 ff).

    Soweit hier die Auffassung vertreten wird, schon die generelle Versagung der Erlaubnis zur Untervermietung reiche aus, um das Kündigungsrecht aus § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. auszulösen, wenn der Vermieter sich auf eine abstrakte Anfrage des Mieters abschlägig geäußert habe (so LG Berlin, NZM 1999, 405), kann dieser Ansicht nur sehr bedingt gefolgt werden.

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