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   LG Berlin, 17.08.1999 - 64 T 65/99   

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LG Berlin, 17.08.1999 - 64 T 65/99 (https://dejure.org/1999,16277)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.08.1999 - 64 T 65/99 (https://dejure.org/1999,16277)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. August 1999 - 64 T 65/99 (https://dejure.org/1999,16277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1463
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99

    Ersatzzustellung: Entkräftung des Indizwertes der Erklärung des Zustellers durch

    Das ist nicht möglich, wenn sich unter der angegebenen Adresse nur eine Art Poststelle des Adressaten befindet (vgl. LG Berlin 17.08.1999 MDR 1999, 1463 ).
  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

    Das Gericht kann deshalb die in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortete Frage dahingestellt lassen, ob die Ersatzzustellung an eine Scheinanschrift überhaupt wirksam gewesen wäre, wenn der Empfänger - wie der Kläger - dort tatsächlich keine Wohnung unterhält (bejahend: OVG Hamburg, Beschluss vom 27.11.1995 - Bs VII 207/95 - HmbJVBl 1996, S. 18; LG Berlin, Urteil vom 28.9.2001 - 63 S 42/01 - Grundeigentum 2002, S. 194; KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2006 - 24 W 311/06 - verneinend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.1.1985 - 22 W 52/84 - NJW 1985, S. 1910; LG Berlin, Beschluss vom 17.8.1999 - 64 T 65/99 - MDR 1999, S. 1463).
  • VG Berlin, 12.03.2002 - 23 A 36.02

    Belehrung in einem Musterungsbescheid über die Pflichten, die in Zusammenhang mit

    Der Zusteller könne bei der ihm obliegenden Prüfung lediglich den äußeren Anschein feststellen, nicht aber alle für den Wohnungsbegriff maßgeblichen Umstände erkennen (Münchener Kommentar zur ZPO/Wenzel, 2. Aufl., 2000, § 181 Anm. 8; a.A. LG Berlin MDR 1999, 1463).
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