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   RG, 25.10.1919 - I 64/19   

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https://dejure.org/1919,126
RG, 25.10.1919 - I 64/19 (https://dejure.org/1919,126)
RG, Entscheidung vom 25.10.1919 - I 64/19 (https://dejure.org/1919,126)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1919 - I 64/19 (https://dejure.org/1919,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verteilung der Beweislast bei einem Verstoße gegen Art. 27, 29 der Seestraßenordnung vom 5. Februar 1906 (RGBl. S. 120).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schiffszusammenstoß. Beweislast.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 13
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 02.07.1957 - VI ZR 205/56

    Meckelsches Divertikel - § 823 BGB, Folgeschaden, Zurechnung, Adäquanz

    Diese Frage war, wie die Revision unter Hinweis auf BGHZ 2, 138 und einzelnes Schrifttum zutreffend bemerkt und auch der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 28. Mai 1957 (VI ZR 272/56) hervorgehoben hat, vor der gedanklich später liegenden Frage zu untersuchen, ob das als Unfallursache in Betracht kommende verkehrswidrige Verhalten des Beklagten eine adäquate Erfolgsbedingung war, d.h. nach der Lebenserfahrung die objektive Möglichkeit eines Erfolgs von der Art des eingetretenen in nicht unerheblicher Weise erhöhte und deshalb dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Haftung für diesen Erfolg zurechenbar ist (vgl. RGZ 97, 13 [14 ff]; BGHZ 3, 261 [265 bis 267]).
  • VG Arnsberg, 14.02.2022 - 12 K 170/19
    Mit Beschluss vom 22. Februar 2019 - 12 L 64/19.A - ist die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet worden, soweit sich diese gegen die in Ziffer 3. des Bescheides des Bundesamtes vom 8. Januar 2019 verfügte Abschiebungsanordnung nach Italien richtet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten 12 L 64/19.A und 12 K 175/19.A sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes Bezug genommen.

  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 75/53

    Rechtsmittel

    Erst wenn die Klägerin also der Nachweis gelungen sein sollte, daß sie auf einer nicht gestreuten Stelle gestürzt ist, kommt der von der Revision angeführte Gedanke in Betracht (vgl. RGZ 97, 13 [14-16]), es spreche die Vermutung dafür, daß die Verletzung eines Schutzgesetzes ursächlich für die Schadensentstehung gewesen ist.
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 272/56

    Rechtsmittel

    Erst nachdem diese Frage bejaht wurde, ist Raum für die weitere Prüfung, ob das betreffende Verhalten eine adäquate Bedingung ist, d.h. ob es die objektive Möglichkeit eines Erfolgs von der Art des eingetretenen generell in nicht unerheblicher Weise erhöht hat (BGHZ 3, 261; vgl. auch RGZ 97, 13 [14 ff]; BGH LM Nr. 3 zu § 823 (J)).
  • VG Berlin, 22.12.2022 - 33 L 376.22
    Denn eine entsprechende Unterbringung wäre auf längstens 18 Monate befristet, sodass jedenfalls nach Ablauf dieses Zeitraums das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht (VG Berlin, Urteil vom 25. Mai 2022 - VG 32 K 169.19 A - mit Verweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - LA 64/19 -, juris Rn. 22).".
  • VG Arnsberg, 17.03.2021 - 13 L 106/21
    für die Entscheidungserheblichkeit auch dieses Zeitraums: EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 88; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 1 0 LA 64/19 -, juris, Rn. 23, 17.
  • BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56

    Rechtsmittel

    Zwar begründet ein Verstoß gegen die allgemeine nautische Vorsicht keinen Anscheinsbeweis eines Verschuldens (RGZ 97, 13, 15).
  • LG Gera, 17.02.2023 - 6 O 1175/20

    Anspruch der Rechtsschutzversicherung aus eigenem und übergegangenem Recht der

    Das Landgericht Köln hat die Klage mit Beschluss vom 24.01.2020 (Az. 2 O 64/19) an das Landgericht Gera verwiesen.
  • BGH, 13.07.1970 - II ZR 163/69

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Überholmanövers durch ein Rheinschiff -

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser besonders in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 21, 104, 109; 31, 62, 64; 97, 13, 15) herausgestellte Satz nicht deshalb zumindest einer Einschränkung bedarf, weil er der sich aus den §§ 734, 735 HGB ergebenden Beweislastverteilung widerspricht.
  • BGH, 14.02.1957 - II ZR 332/55

    Rechtsmittel

    Eine Änderung der Beweislage kann sich ergeben, wenn ein Schiffsführer gegen eine ein bestimmtes Verhalten gebietende oder verbietende Rechtsvorschrift, die die Vermeidung von Schiffsunfällen bezweckt, verstößt; aus der Verletzung einer solchen Vorschrift kann der Schluß gerechtfertigt sein, daß den Schiffsführer ein ursächliches Verschulden an dem Unfall trifft (RGZ 76, 295 [297]; 97, 13; vgl. auch RGZ 128, 320 [329]; BGHZ 7, 198 [204 ff]).
  • BGH, 23.01.1961 - II ZR 177/59

    Bedeutung und Geltung des Anscheinbeweises auf Wasserstraßen bei einem

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