Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.08.1998 - 65 S 11/98   

Kurzfassungen/Presse

  • inselbilder.de , S. 908 (Leitsatz und Auszüge)

    Schönheitsreparaturen - Fristenplan

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 1999, 954



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Wird zitiert von ...  

  • LG Berlin, 29.02.2008 - 53 S 145/07  

    Entgeltliche Wohnungsverwaltung: Haftung für unwirksame

    Bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 24.2.2001 betrug die allgemein anerkannte Frist für die Renovierung von Nebenräumen sieben Jahre (vgl. OLG Hamburg vom 13.9.1991, 4 U 201/90; LG Berlin vom 4.8.1998, 65 S 11/98).

    Damit war auch die gesamte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf - den Mieter unwirksam (vgl. LG Berlin v. 4.8.1998 - 65 S 11/98).

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