Rechtsprechung
LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung "i. A." wahrt nicht Schriftform; i. V.; Stellvertreter; Bote
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Schriftform
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterschrift mit Zusatz "i.A." wahrt Schriftformerfordernis nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Formale Mängel: Kündigung der Mietwohnung unwirksam
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterschrift mit Zusatz "i. A.": Schriftformverstoß? (IMR 2015, 145)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 29.01.2014 - 13 C 242/13
- LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07
Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört und verkehrstypische Verhaltensweisen (vgl. zum Schriftformerfordernis des § 623 BGB für Kündigungen das von der Klägerin zitierte Urteil: BAG 13.Dezember 2007 -6 AZR 145/07- Rn.14 sowie BAG Urteil vom 25.3.2009 - 7 AZR 59/08) .Die gesetzliche Schriftform des § 126 BGB ist nur gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BAG Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07- aaO).
Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07- aaO Rn 15).
- LG Berlin, 22.03.2011 - 65 S 363/10
Mietvertragskündigung durch Vertreter im Auftrag - Zulässigkeit
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Die Berufung meint, das Amtsgericht habe die fristlose Kündigung vom 7.5.2013 wegen Zahlungsverzuges zu Unrecht aufgrund eines Verstoßes gegen die Schriftform der §§ 568 Abs. 1,126 Abs. 1 BGB als unwirksam angesehen, was sich auch nicht aus der Entscheidung der Kammer vom 22.3.2011 - 65 S 363/10 ableiten lasse.Wie von der Kammer bereits in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 22.3.2011 - 65 S 363/10 - ausgeführt, schafft dieser Zusatz eine Distanz zu der Erklärung, die hier "Namens und in Vollmacht des Vermieters" erfolgen soll.
- BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein …
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Es entspricht, worauf der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25.09.2012 ( VIII ZB 22/12 und mit weiteren Entscheidungsnachweisen unter Rn 11) hingewiesen hat, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Unterzeichnende - in dem dortigen Fall ging es um die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift - seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A" versieht, grundsätzlich nicht von einer dafür erforderlichen Übernahme des Unterzeichners für deren Inhalt auszugehen ist; vielmehr gibt er dadurch zu erkennen, dass er nur als Bote auftritt. - BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Ist eine Erklärung mit dem Zusatz "i. A." unterschrieben, kann dies im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Erklärung übernehmen will (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96- zu II 3b). - BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08
Befristung - Vertretung - Schriftform
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört und verkehrstypische Verhaltensweisen (vgl. zum Schriftformerfordernis des § 623 BGB für Kündigungen das von der Klägerin zitierte Urteil: BAG 13.Dezember 2007 -6 AZR 145/07- Rn.14 sowie BAG Urteil vom 25.3.2009 - 7 AZR 59/08) .
- LG Wuppertal, 04.08.2021 - 9 T 128/21
Genügt Unterschrift mit "i.A." für Kündigung?
Ob man dabei so weit gehen kann, wie das Landgericht Berlin (65 S 64/14, juris), dass selbst trotz des ausdrücklichen Zusatzes, "namens und in Vollmacht des Vermieters", das Kürzel i.A. als entscheidend angesehen hat, kann dahinstehen. - LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21 Ob man dabei so weit gehen kann, wie das Landgericht Berlin (65 S 64/14, juris), dass selbst trotz des ausdrücklichen Zusatzes, "namens und in Vollmacht des Vermieters", das Kürzel i.A. als entscheidend angesehen hat, kann dahinstehen.