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   LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05   

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https://dejure.org/2005,30832
LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05 (https://dejure.org/2005,30832)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.08.2005 - 65 S 90/05 (https://dejure.org/2005,30832)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. August 2005 - 65 S 90/05 (https://dejure.org/2005,30832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berichtigung einer Betriebskostenabrechnung wegen nachträglich erhöhter Grundsteuer; Zeitabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05
    Letztlich lässt auch der BGH nachträgliche Korrekturen der Betriebskostenabrechnung zu, und begrenzt diese nur durch die Höhe des ursprünglichen Nachzahlungsbetrages (vgl. BGH, GE 2005, 50 = NJW 2005, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] und BGH, GE 2005, 360); Soweit die Kläger einen Vorbehalt fordern, damit der Mieter sich auf eventuelle Nachforderungen einstellen kann, so ist dem nicht zu folgen.
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04

    Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist

    Auszug aus LG Berlin, 30.08.2005 - 65 S 90/05
    Letztlich lässt auch der BGH nachträgliche Korrekturen der Betriebskostenabrechnung zu, und begrenzt diese nur durch die Höhe des ursprünglichen Nachzahlungsbetrages (vgl. BGH, GE 2005, 50 = NJW 2005, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] und BGH, GE 2005, 360); Soweit die Kläger einen Vorbehalt fordern, damit der Mieter sich auf eventuelle Nachforderungen einstellen kann, so ist dem nicht zu folgen.
  • LG Halle, 08.02.2006 - 2 S 230/05
    Der Vermieter kann grundsätzlich bei einer nachträglichen Erhöhung der Grundsteuer eine schon bezahlte Betriebskostenabrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten der Grundsteuer nachträglich umlegen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.08.2005 - 65 S 90/05 - Grundeigentum 2005, 1249; Urt. v. 21.03.2005 - 62 S 321/04 - Grundeigentum 2005, 737; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Auflage 2004, § 560 BGB Rn. 12; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Auflage 2003, Rn. 3037).

    Es bedarf auch keines Nachforderungsvorbehaltes (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.08.2005, a.a.O.).

  • VG München, 02.10.2008 - M 10 K 07.4144
    Im Übrigen hat die Klägerin selbst eine Entscheidung vorgelegt, nach dem bereits für das Jahr 2000 eine Nachbelastung für die Abrechnungsjahre 1995 bis 1998 für zulässig gehalten wurde (vgl. LG Frankfurt. a. M U. v. 13.11.2001 Az. 2-11 F 192/01 durch NZM 2002, 336; so auch LG Berlin v. 30.08.2005 Az.: 65 S 90/05).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.01.2007 - 239 C 1/07

    Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

    Die Entscheidungen des Landgerichts Berlin (65 S 90/05 = GE 2005, Seite 1249) und des BGH vom 5. Juli 2006 (NJW 2006, Seite 3350 ff.) stünden dem nicht entgegen.
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