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   EGMR, 10.11.2005 - 65745/01   

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https://dejure.org/2005,5380
EGMR, 10.11.2005 - 65745/01 (https://dejure.org/2005,5380)
EGMR, Entscheidung vom 10.11.2005 - 65745/01 (https://dejure.org/2005,5380)
EGMR, Entscheidung vom 10. November 2005 - 65745/01 (https://dejure.org/2005,5380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 EMRK; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 34 EMRK: Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG: Art. 20 Abs. 3 GG
    Beschleunigungsgrundsatz im Haftverfahren (doppelte Strafmilderung bei Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung nach überlanger Untersuchungshaft; Detailprüfung; Terminierung; ausreichende Bestellung von Ersatzrichtern; Kompensation; Fall Cevizovic); ...

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung einer angemessenen Frist für die Dauer der Untersuchungshaft und des geführten Strafverfahrens; Beurteilung der Angemessenheit der Haftdauer; Bestehen einer Fluchtgefahr als zulässige Begründung für die Fortdauer der Untersuchungshaft; Durchführung des ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    DZELILI v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 5 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 34, Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 5-3 No separate issue under Art. 5-1 No violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - finding of violation sufficient Costs and expenses (domestic proceedings) - claim dismissed Costs and expenses (Convention ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2972 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 513
  • StV 2006, 474
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 27.06.1968 - 2122/64

    Wemhoff ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Bezüglich der bei dem Beschwerdeführer gegebenen Fluchtgefahr stellt der Gerichtshof fest, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit eine mögliche schwere Strafe für sich allein nicht ausreicht, um die Fortdauer der Haft wegen Fluchtgefahr zu rechtfertigen (siehe Rechtssachen Wemhoff ./. Deutschland , Urteil vom 27. Juni 1968, Serie A, Band 7, S. 25, Nr. 14; B. ./. Österreich , Urteil vom 28. März 1990, Serie A, Band 175, S. 16, Nr. 44).
  • EGMR, 12.10.2000 - 44186/98

    JANSEN contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Von diesem Grundsatz wird jedoch abgewichen, wenn die nationalen Behörden die Konventionsverletzung ausdrücklich oder zumindest der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet haben (siehe u. a. Rechtssachen Eckle ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A, Bd. 51, S. 30, Nr. 66; Jansen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000; Beck ./. Norwegen , Individualbeschwerde Nr. 26390/95, Nr. 27, 26.
  • EGMR, 26.01.1993 - 14379/88

    W. c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Im konkreten Fall kann die Fortdauer der Haft nur dann gerechtfertigt sein, wenn es bestimmte Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie im öffentlichen Interesse wirklich erforderlich ist, und dieses öffentliche Interesse, ungeachtet der Unschuldsvermutung, den Grundsatz der Achtung der Freiheit der Person überwiegt (siehe u. a. Rechtssachen W. ./. Schweiz , Urteil vom 26. Januar 1993, Serie A, Band 254-A, S. 15, Nr. 30; Labita , a. a. O., Nr. 152).
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Von diesem Grundsatz wird jedoch abgewichen, wenn die nationalen Behörden die Konventionsverletzung ausdrücklich oder zumindest der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet haben (siehe u. a. Rechtssachen Eckle ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A, Bd. 51, S. 30, Nr. 66; Jansen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000; Beck ./. Norwegen , Individualbeschwerde Nr. 26390/95, Nr. 27, 26.
  • EGMR, 28.03.1990 - 11968/86

    B. ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Bezüglich der bei dem Beschwerdeführer gegebenen Fluchtgefahr stellt der Gerichtshof fest, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit eine mögliche schwere Strafe für sich allein nicht ausreicht, um die Fortdauer der Haft wegen Fluchtgefahr zu rechtfertigen (siehe Rechtssachen Wemhoff ./. Deutschland , Urteil vom 27. Juni 1968, Serie A, Band 7, S. 25, Nr. 14; B. ./. Österreich , Urteil vom 28. März 1990, Serie A, Band 175, S. 16, Nr. 44).
  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Folglich kommt der Gerichtshof wie bei dem Mitangeklagten des Beschwerdeführers in dem dieser Rechtssache zu Grunde liegenden Verfahren (siehe Rechtssache Cevizovic . /. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 49746/99, Nrn. 39-42, 29. Juli 2004) zu dem Ergebnis, dass es für die Fortdauer der Haft des Beschwerdeführers zutreffende und hinreichende Gründe gab.
  • EGMR, 26.06.2001 - 26390/95

    BECK v. NORWAY

    Auszug aus EGMR, 10.11.2005 - 65745/01
    Von diesem Grundsatz wird jedoch abgewichen, wenn die nationalen Behörden die Konventionsverletzung ausdrücklich oder zumindest der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet haben (siehe u. a. Rechtssachen Eckle ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A, Bd. 51, S. 30, Nr. 66; Jansen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000; Beck ./. Norwegen , Individualbeschwerde Nr. 26390/95, Nr. 27, 26.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Ist sie geleistet, so entfällt die Opfereigenschaft des Betroffenen im Sinne des Art. 34 MRK (vgl. EGMR StV 2006, 474, 477 f., Zf. 83).

    Der EGMR hat weiterhin deutlich gemacht, dass die "innerstaatlichen Behörden' durch eine eindeutige und messbare Minderung der Strafe angemessene Wiedergutmachung leisten können (s. - je m. w. Nachw. - EGMR StV 2006, 474, 479 m. Anm. Pauly; Urteil vom 26. Oktober 2006 - Nr. 65655/01, Zf. 24, juris).

    Dies gelte auch, soweit eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 MRK auszugleichen sei; jedoch müsse dieser Verstoß gesondert anerkannt werden und zu einer selbständigen messbaren Strafmilderung führen (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478 m. Anm. Pauly).

    Dies ist insbesondere auch deswegen bedeutsam, weil es nach der neueren Rechtsprechung des EGMR (StV 2006, 474, 478 m. Anm. Pauly) notwendig werden kann, künftig den durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 MRK neben demjenigen gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gesondert zu kompensieren; dies würde nach dem Strafabschlagsmodell in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Strafzumessung mit zwei Rechenwerken befrachtet werden müßte, im Falle einer Gesamtstrafenbildung auch noch gesondert für jede Einzelstrafe und - unter Vermeidung einer Doppelkompensation - für die Gesamtstrafe.

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, so wird sie bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken haben, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch einer gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGH - GS - NJW 2008, 860, 864 f.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • EGMR, 22.01.2009 - 45749/06

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das

    Der Gerichtshof hat dementsprechend die Ansicht vertreten, dass ein Beschwerdeführer diese wirksamen Rechtsbehelfe, insbesondere die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht, in Anspruch nehmen muss, ehe er eine Beschwerde wegen der Dauer des gegen ihn geführten Verfahrens beim Gerichtshof erhebt (siehe W. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 14374/03, 3. April 2007; vgl. ferner J. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000 und D. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 65745/01, Rdnr. 100-104, 10. November 2005, bezüglich einer Strafmilderung, und S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 72438/01, 17. November 2005, bezüglich einer Einstellung des Verfahrens).
  • BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft;

    Das Landgericht hat hierin eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK gesehen (vgl. EGMR StV 2006, 474, 477), das Erfordernis einer Kompensation nach den Maßstäben von BGHSt (GS) 52, 124 im Hinblick auf die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB und den sich aus Art. 5 Abs. 5 MRK ergebenden Schadensersatzanspruch indes verneint.

    c) Hiernach sind die - gegen Deutschland ergangenen - Urteile des EGMR vom 29. Juli 2004 (NJW 2005, 3125) und 10. November 2005 (StV 2006, 474) heranzuziehen.

    Sie gebieten es, eine Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK neben einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK - wie es das Landgericht im Ansatz getan hat - gesondert zu erwägen (EGMR NJW 2005, 3125, 3126 f.; StV 2006, 474, 476 bis 478; vgl. auch BGHSt (GS) 52, 124, 143; BGH StV 2008, 633, 634; Schädler in KK 6. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 22); ferner ist in den Fällen noch möglicher Anrechnung konventionswidriger Untersuchungshaft der in der Sache postulierte Vorrang der Naturalrestitution vor einer Verweisung eines Betroffenen auf den Schadensersatzanspruch des Art. 5 Abs. 5 MRK zu beachten (EGMR StV 2006, 474, 478).

  • EGMR, 26.10.2006 - 65655/01

    Menschenrechte: Überlange Untersuchungshaft, "La Belle"

    Nach Auffassung des Gerichtshofs kann durch eine derartige Strafminderung einer Verletzung des Artikels 5 Abs. 3 auch in solchen Fällen angemessen abgeholfen werden, in denen die innerstaatlichen Behörden die Sache eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschwerdeführers nicht innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt haben (siehe Dzelili ./. Deutschland , Nr. 65745/01, Randnr. 83, 10. November 2005).
  • EGMR, 13.11.2008 - 10597/03

    Rechtssache O. gegen DEUTSCHLAND

    Er stellt insbesondere fest, dass die Frage, ob dem Beschwerdeführer angemessene Wiedergutmachung geleistet wurde, um einer Verletzung des Gebots der angemessenen Frist nach Artikel 6 Abs. 1 der Konvention abzuhelfen, von dem Ausmaß dieser Verletzung abhängt (siehe Rechtssachen E. ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A Individualbeschwerde Nr. 51, S. 32, Rdnr. 70; und D. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 65745/01, Rdnr. 103, 10.
  • KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender

    Die Bestimmungen des § 121 StPO, die der Beschränkung der Dauer der Untersuchungshaft vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils dienen und dem aus der Verfassung (Art. 20 Abs. 3 GG, Rechtsstaatsprinzip) abzuleitenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie Art. 5 Abs. 3 Satz 1 letzter Teilsatz EMRK Rechnung tragen (vgl. etwa EGMR StV 2005, 136; 2006, 474; BVerfGE 20, 45, 49; BVerfG NJW 2000, 1401; 2003, 2895; StV 2003, 30; OLG Düsseldorf StraFo 2006, 24; OLG Köln StV 1992, 524), begrenzen den Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils grundsätzlich auf sechs Monate und gestatten nur in beschränktem Umfang Ausnahmen hiervon (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 270).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Sollte dabei wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt werden, so wird bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken sein, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch ein solcher gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGHSt 52, 124, 143; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • EGMR, 13.11.2008 - 26073/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der

    Dazu gehörten insbesondere die Einstellung des Verfahrens nach §§ 153 und 153a StPO, die Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154 und 154a StPO, oder das Absehen von Strafe bzw. die Strafmilderung (siehe Weisert, a.a.O.; vgl. außerdem im Hinblick auf die Strafmilderung Jansen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000 und Dzelili v. Germany, Individualbeschwerde Nr. 65745/01, Rdnr. 100-104, 10. November 2005; im Hinblick auf die Einstellung des Verfahrens siehe Sprotte ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 72438/01, 17. November 2005; außerdem Rdnr. 43-44 oben).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    232 - EGMR, Urteile D?¾elili/Deutschland vom 10. November 2005 (Beschwerde-Nr. 65745/01, § 103), Ohlen/Dänemark vom 24. Februar 2005 (Beschwerde-Nr. 63214/00, §§ 29 und 30) und Ommer/Deutschland (Nr. 1) (zitiert in Fn. 231, § 68) sowie Beschluss Menelaou/Zypern vom 12. Juni 2008 (Beschwerde-Nr. 32071/04); im selben Sinne bereits Urteil Eckle/Deutschland (zitiert in Fn. 222, § 67), das jedenfalls im Grundsatz eine Herabsetzung der Strafe als Wiedergutmachung anerkennt.
  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

  • BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz

  • EGMR, 09.07.2015 - 8824/09

    EL KHOURY v. GERMANY

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) -

  • EGMR, 16.09.2014 - 49169/09

    STELLA ET AUTRES c. ITALIE

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 403/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • EGMR, 16.09.2014 - 47180/10

    REXHEPI ET AUTRES c. ITALIE

  • KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21

    Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • EGMR, 10.05.2011 - 48059/06

    DIMITROV AND HAMANOV v. BULGARIA

  • KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

  • EGMR, 18.02.2020 - 12848/15

    MAKDOUDI c. BELGIQUE

  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

  • EGMR, 22.05.2012 - 17603/07

    BATUZOV v. GERMANY

  • EGMR, 23.03.2010 - 29752/04

    THIND v. GERMANY

  • EGMR, 27.11.2012 - 15237/03

    SELARIU c. ROUMANIE

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Rechtsprechung
   EGMR, 14.09.2011 - 65745/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,89752
EGMR, 14.09.2011 - 65745/01 (https://dejure.org/2011,89752)
EGMR, Entscheidung vom 14.09.2011 - 65745/01 (https://dejure.org/2011,89752)
EGMR, Entscheidung vom 14. September 2011 - 65745/01 (https://dejure.org/2011,89752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    DZELILI CONTRE L'ALLEMAGNE

    Informations fournies par le gouvernement concernant les mesures prises permettant d'éviter de nouvelles violations. Versement des sommes prévues dans l'arrêt (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    DZELILI AGAINST GERMANY

    Information given by the government concerning measures taken to prevent new violations. Payment of the sums provided for in the judgment (englisch)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EGMR, 08.07.2004 - 65745/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42334
EGMR, 08.07.2004 - 65745/01 (https://dejure.org/2004,42334)
EGMR, Entscheidung vom 08.07.2004 - 65745/01 (https://dejure.org/2004,42334)
EGMR, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 65745/01 (https://dejure.org/2004,42334)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 16.07.1971 - 2614/65

    RINGEISEN v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 08.07.2004 - 65745/01
    However, the last stage in the exhaustion of these remedies may be reached after the application has been lodged, but before the Court is called on to pronounce on the issue of admissibility (see, mutatis mutandis, Ringeisen v. Austria, judgment of 16 July 1971, Series A no. 13, p. 38, § 91; Yüksel v. Turkey (dec.), no. 40154/98, 2 December 2003).
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