Rechtsprechung
   AG Osnabrück, 19.10.2010 - 66 C 83/10 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19365
AG Osnabrück, 19.10.2010 - 66 C 83/10 (1) (https://dejure.org/2010,19365)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 19.10.2010 - 66 C 83/10 (1) (https://dejure.org/2010,19365)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 66 C 83/10 (1) (https://dejure.org/2010,19365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 823 Abs. 2 BGB; §§ 263, 23, 27 StGB
    Abo-Falle - Verbraucher steht bei Abwehr unberechtigter Forderung ein Anspruch auf Freistellung von den Rechtsanwaltskosten zu / Haftung des Abo-Fallen-Anwalts im Betrugsfall

  • openjur.de

    § 823 Abs. 2 BGB; §§ 27, 23, 263 StGB
    Zum Anspruch aus deliktischer Haftung gegen den Betreiber einer sog. "Abo-Falle" sowie dessen Rechtsanwalt; versuchter Betrug durch den Versuch der Geltendmachung einer nicht zustehenden Forderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abofallen und die Haftung ihres Rechtsanwalts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abofallen-Anwalt muss gegnerische Anwaltskosten erstatten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Inkasso einer Internetabonnementforderung als Beihilfe zum Betrug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt einer Abo-Falle haftet auf Grund Beihilfe wegen (versuchtem) Betrugs auf Schadensersatz - Kostentragungspflicht für die Abwehr von Forderungen aus Abofallen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mannheim, 14.01.2010 - 10 S 53/09

    Entgeltlicher Software-Download im Internet: Dissens bei missverständlicher

    Auszug aus AG Osnabrück, 19.10.2010 - 66 C 83/10
    Er durfte das von der Firma NN verwendete Formular in der Gesamtauslegung mit dem Inhalt verstehen, Programme unentgeltlich nutzen zu dürfen (so auch LG Mannheim, Urteil vom 14. Januar 2010 - 10 S 53/09 / 14 C 71/09 AG Mannheim).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Auszug aus AG Osnabrück, 19.10.2010 - 66 C 83/10
    Immerhin muss ein Rechtsanwalt, der den Einzug einer Forderung übernimmt, deren Berechtigung prüfen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt und bevor er die jeweils weiteren Schritte zur Durchsetzung der Forderung unternimmt (so BGH, Beschluss vom 09. Juni 2008, AnwSt (R) 5/05) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht