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LG Aachen, 05.01.2017 - 66 KLs 17/15 |
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 05.01.2017 - 66 KLs 17/15
- OLG Köln, 10.02.2017 - 2 Ws 85/17
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.02.2017 - 2 Ws 85/17
Keine Wertgrenze im Beschwerdeverfahren nach § 52 RVG
Das Landgericht Aachen (Az. 66 KLs 17/15) stellte am 05.04.2016, sachverständig beraten durch die psychiatrische Sachverständiger Dr. K, das Verfahren aufgrund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten vorläufig gemäß § 205 StPO ein.Mit Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Aachen vom 07.11.2016 (Az. 66 KLs 17/15) sind die dem Antragsteller zu erstattenden Gebühren und Auslagen antragsgemäß auf 723, 82 EUR festgesetzt worden.