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   LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18   

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https://dejure.org/2018,44750
LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18 (https://dejure.org/2018,44750)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.12.2018 - 66 Qs 61/18 (https://dejure.org/2018,44750)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 66 Qs 61/18 (https://dejure.org/2018,44750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bagatellsachen, Bußgeldverfahren, Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der dem Betroffenen durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten auch in Bagatellsachen bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache für den Betroffenen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Anwaltskosten können bei Streit um Sonderparkberechtigung auch bei geringer Geldbuße zu ersetzen sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten in Bagatellsachen

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1883/93

    Objektiv willkürliche Auslagenentscheidung in einem Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
    Auch ein verwickelter und schwer aufklärbarer Sachverhalt kann die Zuziehung eines Verteidigers nötig machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1883/93 ), wofür aber (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89) beispielsweise sich inhaltlich gegenseitig ausschließende Sachverhaltsschilderungen von Zeugen allein nicht ausreichen.

    Schon dadurch musste bei dem Betroffenen der Eindruck erweckt werden, ohne anwaltliche Hilfe werde es ihm nicht möglich sein, mit seinem berechtigten Vorbringen durchzudringen (BVerfG, Beschluss v. 11.02.1994, 2 BvR 1883/93).

    Dabei hatte der Gesetzgeber vor Augen, dass es möglich sei, einen einfachen Parkverstoß auch ohne Anwalt vor Gericht klären zu lassen (zitiert nach BVerfG, Beschluss v. 11.02.1994, 2 BvR 1883/93).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 2 Ws 475/89
    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
    Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts grundsätzlich zu den notwendigen Auslagen, unabhängig davon, ob dessen Hinzuziehung durch Umfang und Schwierigkeit der Sache geboten ist (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. 2018 § 464a Rn. 9 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 17.01.1990 - IV Qs 165/89
    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
    Auch ein verwickelter und schwer aufklärbarer Sachverhalt kann die Zuziehung eines Verteidigers nötig machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1883/93 ), wofür aber (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89) beispielsweise sich inhaltlich gegenseitig ausschließende Sachverhaltsschilderungen von Zeugen allein nicht ausreichen.
  • OLG Schleswig, 20.01.2011 - 2 Ws 20/11
    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
    In entsprechender Anwendung der für das zivilprozessuale Beschwerdeverfahren geltenden Befugnis in § 572 Abs. 3 ZPO weist die Kammer die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts daher an, den Betroffenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut der Höhe nach zu bescheiden (vgl. dazu OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2011, 2 Ws 20/11; LG Paderborn Beschluss vom 12.01.2015, 1 Qs 143/14).
  • LG Osnabrück, 20.05.1994 - 26 QsOWi 20/94
    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
    In solchen Fällen ist es dem Betroffenen zuzumuten, seine Einwendungen im Bußgeldverfahren selbst vorzubringen (LG Osnabrück, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 26 Qs OWi 20/94).
  • LG Paderborn, 12.01.2015 - 1 Qs 143/14

    Nachweis eines gelösten und sichtbar im Fahrzeug abgelegten Parktickets

    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
    In entsprechender Anwendung der für das zivilprozessuale Beschwerdeverfahren geltenden Befugnis in § 572 Abs. 3 ZPO weist die Kammer die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts daher an, den Betroffenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut der Höhe nach zu bescheiden (vgl. dazu OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2011, 2 Ws 20/11; LG Paderborn Beschluss vom 12.01.2015, 1 Qs 143/14).
  • LG Aachen, 29.04.2019 - 66 Qs 30/19

    Parkverstoß, Erstattung der notwendigen Auslagen, Zugang des Anhörungsbogen

    Die zweite Alternative (Bedeutung der Sache für den Betroffenen) kann dann gegeben sein, wenn der Ausgang des Bußgeldverfahrens die außergerichtliche oder prozessuale Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beeinflussen kann (BTDrucks. 10/5083, S. 23) oder wenn die Entscheidung sonst gestaltend auf die Position des Betroffenen einwirkt, von ihr zB eine Sonder- oder Dauerparkberechtigung abhängt (vgl. den Kammerbeschluss vom 19.12.2018 - 66 Qs 61/18 = NZV 2019, 267 m. zust. Anm. v. Sandherr und KK-OWiG/Heidrich OWiG § 109a Rn. 1 - 19, beck-online).
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