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   LG Aachen, 13.02.2018 - 66 Qs 73/17   

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https://dejure.org/2018,8431
LG Aachen, 13.02.2018 - 66 Qs 73/17 (https://dejure.org/2018,8431)
LG Aachen, Entscheidung vom 13.02.2018 - 66 Qs 73/17 (https://dejure.org/2018,8431)
LG Aachen, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 66 Qs 73/17 (https://dejure.org/2018,8431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Kurdische Volksverteidigungseinheit YPG, PKK-Flagge, Facebook-Profilbild

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kurdische Volksverteidigungseinheit YPG; Einstellen der Flagge als Facebook-Profilbild

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellen der Flagge der kurdischen Volksverteidigungseinheit (YPG) als Facebook-Profilbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die PKK-Flagge als Facebook-Profilbild: Verstoß gegen das VereinsG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstellen der Flagge der kurdischen Volksverteidigungseinheit (YPG) als Facebook-Profilbild

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    Auszug aus LG Aachen, 13.02.2018 - 66 Qs 73/17
    Mit Urteil vom 28. Oktober 2010 (Az. 3 StR 179/10) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die PKK insgesamt eine ausländische terroristische Vereinigung gemäß §§ 129 a, b StGB ist.
  • VG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 5 K 4403/16

    Auflage der Stadt Frankfurt am Main war rechtswidrig

    Auszug aus LG Aachen, 13.02.2018 - 66 Qs 73/17
    In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Bild der "Partei der demokratischen Union" (PYD) und ihrer bewaffneten Kampfeinheiten, also der YPG, vorrangig dadurch geprägt, dass sie als Teil der Allianz des Kampfes gegen den IS in Nordsyrien wahrgenommen werden und nicht als ein extremistischer Ableger der PKK (vgl. Urteil des VG Frankfurt/Main vom 22.08.2017, 5 K 4403/16).
  • AG Aachen, 11.12.2017 - 451 Cs 501/17
    Auszug aus LG Aachen, 13.02.2018 - 66 Qs 73/17
    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Aachen vom 18.12.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 11.12.2017 (Az. 451 Cs 501/17) wird als unbegründet verworfen.
  • VG Mainz, 08.10.2020 - 1 K 581/19

    Fahnen und Bilder - Kurdische Farben und Abdullah Öcalan

    Für die Frage, ob die hier in Rede stehenden und durch die Auflage untersagten gelb-rot-grünen Fahnen als Symbole der PKK zu werten sind und damit ihre Verwendung im Rahmen einer Demonstration nach § 9 Abs. 1 VereinsG verboten bzw. nach § 20 Abs. 1 VereinsG strafbar sein kann, ist auf den Kontext abzustellen, in dem sie verwendet werden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 -, juris Rn. 13; VG Darmstadt, Beschluss vom 2. März 2018 - 3 L 522/18.DA -, juris Rn. 11; LG Aachen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 66 Qs 73/17 -, juris Rn. 21; VG München, Beschluss vom 16. Februar 2018 - M 13 S 18.743 - juris Rn. 30; a.A. VG Oldenburg, wonach Fahnen und Transparente u.a. der PYD wegen der engen Verbindung zur PKK bei allen Versammlungen mit spezifischen Anliegen der kurdischen Gemeinschaft auch als Symbole der PKK betrachten werden, vgl. Beschlüsse vom 2. März 2018 - 7 B 1045/18 - und vom 1. Juni 2018 - 7 B 2198/18 -, juris Rn. 17).

    Ein kontextualer Bezug zur PKK könnte etwa angenommen werden, wenn auf einer Demonstration mit mehrheitlichen PKK-Symbolen eine YPG-Flagge mitgeführt wird oder eine sonstige Solidarisierung mit der PKK stattfindet (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 66 Qs 73/17 -, juris Rn. 22).

  • LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18

    Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes

    Insoweit vermischt auch die Entscheidung des Landgerichts Aachens, Az. 66 Qs 73/17 vom 13.02.2018 (BeckRS 2018, 5195), die im Ergebnis das Einstellen einer YPG Flagge als Profilbild in einen Facebook-Account nicht als Verstoß gegen § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG wertet, nach Auffassung der Kammer zu Unrecht die für die Bewertung der Kennzeicheneigenschaft eines bestimmten Symbols für einen bestimmte Verein irrelevante Frage, in welchem konkreten Kontext gerade der konkrete Verwender (der dem Verein gar nicht angehören muss) dieses Zeichen stellt, mit der für die Bestimmung des Kennzeichenwertes für einen Verein entscheidenden Frage, welche kontextualen Indizien dafür sprechen, dass der betreffende verbotene Verein und seine Anhänger in ihrer Gesamtheit gerade dieses Symbol wie ihr eigenes verwenden.
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Nach einer in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung liegt nur dann eine strafbare (öffentliche bzw. bei einer Versammlung erfolgte) Verwendung vor, wenn nach ihrem konkreten Kontext ein Bezug zu der verbotenen Partei hergestellt wird (BayObLG, Beschluss vom 30. Juli 1998, 5 St RR 87/98, BeckRS 1998, 14078 Rn. 13; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 1997, 3 Ss 128/96, NStZ-RR 1998, 10, jeweils betr. Verwendung eines Keltenkreuzes; LG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2018, (502 KLs) 231 Js 2642/18, StV 2020, 191, 192; LG Aachen, Beschluss vom 13. Februar 2018, 66 Qs 73/17, BeckRS 2018, 5195 Rn. 21; AG Aachen, Beschluss vom 11. Dezember 2017, 451 Cs 501/17, BeckRS 2017, 141082 Rn. 9, jeweils betr.
  • VG München, 24.09.2018 - M 13 K 18.742

    Verbot von Kundgebungsmitteln mit Bezug zur PKK

    Eine Strafbarkeit des Zeigens dieser Symbole und eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei nur anzunehmen, wenn durch die Verwendung dieser Symbole und den Anlass und das Ziel der Versammlung ein Kontext zur PKK hergestellt werden könne (VG Frankfurt a. Main, U.v. 29.8.2017 - 5 K 4403/16 - Pressemitteilung unter beck-online; VG Gelsenkirchen, B.v. 19.2.2018 - 14 L 337/18 - juris; VG Darmstadt, B.v. 2.3.2018 - 3 L 522/18.DA - juris; LG Aachen, B.v. 13.2.2018 - 66 Qs 73/17 - juris).
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