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   VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14   

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VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14 (https://dejure.org/2015,7828)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2015 - 66-VI-14 (https://dejure.org/2015,7828)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2015 - 66-VI-14 (https://dejure.org/2015,7828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer zivilgerichtlichen Berufungsentscheidung zum Fensterrecht aufgrund von Willkür

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verstößt eine Gerichtsentscheidung gegen das Willkürverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14
    Vielmehr kann ein Nachbar trotz seiner öffentlich-rechtlichen Zustimmung zum Bauvorhaben privatrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz geltend machen (Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 66 Rn. 169; vgl. auch BayObLG vom 2.7.1990 BayVBl 1991, 28/29).

    Es gibt auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach ein Ehemann in der Regel zur Vertretung seiner Frau berechtigt sei oder umgekehrt (vgl. BayObLG BayVBl 1991, 28/29).

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17).

    Sie muss schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/201; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 18).

  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2008 - 104-VI-07

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14
    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14
    Da sie in ihrer Verfassungsbeschwerde weder ausdrücklich noch der Sache nach die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) rügen, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht von der vorherigen Durchführung des fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens ab (vgl. VerfGH vom 14.12.2011 VerfGHE 64, 212/216; BVerfG vom 16.7.2013 BVerfGE 134, 106 Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie zum Beispiel das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) oder der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26; vom 22.7.2015 - Vf. 84-VI-14 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; VerfGHE 66, 144/150; VerfGH vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 BayVBl 2015, 321 Rn. 23; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

    Das Erstgericht habe aber zu Unrecht die Voraussetzungen des § 242 BGB verneint, der nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 13. April 2015 (Vf. 66-VI-14) bei Art. 43 AGBGB grundsätzlich anwendbar sei.

    Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beschränkt sich auch im Zusammenhang mit Art. 43 Abs. 1 AGBGB auf Ausnahmefälle, die einen über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheinen lassen (VerfGH vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; VerfGH vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Außerdem überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, in verfahrensrechtlicher Hinsicht auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; VerfGH BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; VerfGH vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie zum Beispiel das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche

  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21

    Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens

  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung

  • VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16

    Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung der

  • VerfGH Bayern, 12.06.2020 - 22-VI-19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

  • AG Ingolstadt, 25.01.2018 - 12 C 1061/16

    Bebauungsplan, Nachbar, Streitwert, Gemarkung, Neubau, Grundbuch, Nutzung,

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