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   BFH, 02.08.1966 - I 66/63   

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BFH, 02.08.1966 - I 66/63 (https://dejure.org/1966,788)
BFH, Entscheidung vom 02.08.1966 - I 66/63 (https://dejure.org/1966,788)
BFH, Entscheidung vom 02. August 1966 - I 66/63 (https://dejure.org/1966,788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 768
  • BStBl III 1967, 27
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.10.1964 - I 298/60
    Auszug aus BFH, 02.08.1966 - I 66/63
    Selbst wenn nachgewiesen werden könne, daß keine durchlaufenden Kredite vorlägen, stehe damit noch nicht fest, daß die Schuldaufnahme das Betriebskapital verstärkt habe, wie sich aus dem BFH-Urteil I 298/60 vom 7. Oktober 1964 (Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1, Rechtsspruch 31) ergebe, das eine Dauerschuld bei einem Betrieb verneint habe, der zur Finanzierung eines bestimmten Reparaturauftrags Kredit aufgenommen und gleichzeitig dem Auftraggeber einen gleich hohen Kredit zur Verfügung gestellt habe.

    Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß der Sachverhalt des Urteils I 298/60 a. a. O. anders liegt als der des Streitfalles.

  • BFH, 11.08.1959 - I 197/57 S

    Steuerschulden als laufende Geschäftsverbindlichkeiten oder Dauerschulden

    Auszug aus BFH, 02.08.1966 - I 66/63
    Eine Verstärkung des Betriebskapitals der Stpfl. durch Beschaffung des ständig verfügbaren eigentlichen Dauerkapitals entsprechend der Eigenart, besonderen Anlage und Gestaltung des Betriebs (Urteil des BFH I 137/58 U vom 18. August 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 453 -- BFH 69, 453 --, BStBl III 1959, 430) nach Maßgabe der Laufzeit des Kredits und der Natur des Geschäftsvorfalles (BFH-Urteil I 197/57 S vom 11. August 1959, BFH 69, 447, BStBl III 1959, 428) sei damit nicht eingetreten.
  • BFH, 18.08.1959 - I 137/58 U

    Kredite als Dauerschulden insoweit sie der Finanzierung eines bestimmten

    Auszug aus BFH, 02.08.1966 - I 66/63
    Eine Verstärkung des Betriebskapitals der Stpfl. durch Beschaffung des ständig verfügbaren eigentlichen Dauerkapitals entsprechend der Eigenart, besonderen Anlage und Gestaltung des Betriebs (Urteil des BFH I 137/58 U vom 18. August 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 453 -- BFH 69, 453 --, BStBl III 1959, 430) nach Maßgabe der Laufzeit des Kredits und der Natur des Geschäftsvorfalles (BFH-Urteil I 197/57 S vom 11. August 1959, BFH 69, 447, BStBl III 1959, 428) sei damit nicht eingetreten.
  • BFH, 21.02.1963 - I 83/62
    Auszug aus BFH, 02.08.1966 - I 66/63
    Die Rechtsprechung hat sich bisher mit der gewerbesteuerlichen Behandlung durchlaufender Kredite in den RFH-Urteilen I 269/38, a. a. O., und I 310/38 vom 12. September 1939 (RStBl 1939, 1066) -- in Fortsetzung der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts -- PrOVG -- (zusammenfassend Urteil des PrOVG VII G. St. 66/28 vom 8. Oktober 1929, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts Bd. 85 S. 99 [103]) -- und im BFH-Urteil I 83/62 vom 21. Februar 1963 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 258; StRK, Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Rechtsspruch 22) befaßt.
  • BFH, 17.07.2019 - III R 24/16

    Gewerbesteuer; Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten

    Danach muss der aufgenommene Kredit nach dem Willen der Vertragschließenden zu einem außerhalb des Betriebs des Darlehensnehmers liegenden Zweck verwendet werden (BFH-Urteil vom 02.08.1966 - I 66/63, BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27, unter 1.; vom 26.08.1992 - I R 11/92, juris, unter II.1.).

    Der Darlehensnehmer muss auf eine ihm genau vorgeschriebene Weitervermittlung des Kredits und auf dessen Verwaltung beschränkt bleiben (BFH-Urteil in BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27, unter 3.).

    Weiter darf dem Darlehensnehmer aus dem Vorgang kein über die bloßen Verwaltungskosten hinausgehender Nutzen erwachsen (BFH-Urteile in BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27, unter 3.; vom 27.05.1981 - I R 6/78, juris, unter a; in BFHE 207, 340, BStBl II 2005, 102, unter II.1.a; in BFHE 221, 248, BStBl II 2008, 767, unter II.a).

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 65/03

    Dauerschuldzinsen bei Kreditgewährung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Die der Z-GmbH gewährten Kredite seien als Durchlaufkredite im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. August 1966 I 66/63 (BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27) zu qualifizieren.

    Das ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn (1) dem Steuerpflichtigen aus der Kreditaufnahme und der Weitergabe des Kredits kein über die Verwaltungskosten hinausgehender Nutzen erwächst (so die ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 8. Oktober 1929 VIII G.St. 66/28, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts --PrOVGE-- 85, 99, 104; BFH-Urteile vom 21. Februar 1963 I 83/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 258; vom 27. Mai 1981 I R 6/78, nicht veröffentlicht, zit. nach juris) und (2) der Steuerpflichtige den Kredit nicht im eigenen, sondern im fremden Interesse aufgenommen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 86, 768, 771, BStBl III 1967, 27).

  • BFH, 24.01.1996 - I R 160/94

    Konzern - Dauerkredite

    Ein durchlaufender Kredit setzt voraus, daß der Kreditnehmer die Kreditmittel zu einem außerhalb seines Betriebs liegenden Zweck an einen Dritten weiterleitet (siehe BFH-Urteile vom 2. August 1966 I 66/63, BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27; vom 18. Dezember 1986 I R 293/82, BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446; in BFHE 166, 297, BStBl II 1992, 257; ebenso z. B. Glaneger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 3. Aufl. 1994, § 8 Nr. 1 Anm. 46; Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 15. Aufl., § 8 GewStG Rz. 42, m. w. N.).
  • BFH, 10.12.1969 - I R 59/67

    Unterstützungskasse - Eingetragener Verein - Kassenvermögen - Trägerunternehmen -

    Das Guthaben sei deshalb als durchlaufender Posten im Sinne des BFH-Urteils I 66/63 vom 2. August 1966 (BFH 86, 768, BStBl III 1967, 27) anzusehen.

    Für die Annahme eines durchlaufenden Postens im Sinne des BFH-Urteils I 66/63 (a. a. O.) fehlt es an einem zweiten Darlehnsnehmer, an den die Steuerpflichtige das als Darlehen anzusehende Guthaben der Unterstützungskasse weitergeleitet hätte.

  • BFH, 16.10.1991 - I R 88/89

    1. Dauerschuld behält ihren Charakter bis zum Erlöschen 2. Kredit für den Erwerb

    Zwar entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1963 I 83/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 258; vom 2. August 1966 I 66/63, BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27), sog. durchlaufende Kredite als nicht der Verstärkung des Betriebskapitals dienend zu behandeln.
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 185/83

    Refinanzierung der von einem Werbemittler an Filmtheater zur Erlangung

    Es ist ferner auszuschließen, daß es sich bei den von der Klägerin eingegangenen Verpflichtungen um durchlaufende Kredite handelt, denn deren besondere Voraussetzungen liegen nicht vor (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. August 1966 I 66/63, BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27).
  • FG Hamburg, 28.08.2003 - I 84/02

    Dauerschuldzinsen bei Kreditweitergabe (Durchlaufkredit) im Rahmen einer

    Einschränkend hat der BFH (BFH-Urteil vom 02.08.1966 I 66/63, BStBl III 1967, 27) entschieden, dass ein durchlaufender Kredit nur unter folgenden Voraussetzungen anerkannt werden kann: 1. Der aufgenommene Kredit muss nach dem Willen der Vertragschließenden zu einem außerhalb des Betriebes des Darlehensnehmers liegenden Zweck verwendet werden.
  • BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70

    Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen -

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß grundsätzlich jede Schuldaufnahme im Rahmen eines Gewerbebetriebs eine Verstärkung des Betriebskapitals darstellt, es sei denn, daß es sich um einen durchlaufenden Kredit im Sinne der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1966 I 66/63, BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27) handelt.
  • BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70

    Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen -

    a) In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß grundsätzlich jede Schuldaufnahme im Rahmen eines Gewerbebetriebs eine Verstärkung des Betriebskapitals darstellt, es sei denn, daß es sich um einen durchlaufenden Kredit im Sinne der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1966 I 66/63, BFH 86, 768, BStBl III 1967, 27) handelt.
  • BFH, 25.01.1967 - I 112/64

    Behandlung von nicht abgerufenen Wohnungsbauförderungsdarlehen als

    Im einzelnen wird insoweit auf das Urteil des erkennenden Senats I 66/63 vom 2. August 1966 (BFH 86, 768, BStBl III 1967, 27) verwiesen.
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Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.1964 - 66/63   

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https://dejure.org/1964,295
EuGH, 15.07.1964 - 66/63 (https://dejure.org/1964,295)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1964 - 66/63 (https://dejure.org/1964,295)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - 66/63 (https://dejure.org/1964,295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / EGKS Hohe Behörde

  • EU-Kommission

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • Wolters Kluwer

    1. KARTELLE - GENEHMIGUNG - BEGRÜNDUNG; ( EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 65 ); 2. KARTELLE - GENEHMIGUNG - PRÜFUNG DER VEREINBARKEIT VON KARTELLEN MIT DEN BESTIMMUNGEN DES EGKS-VERTRAGES - KRITERIEN; ( EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 65 ); 3. KARTELLE - BEDINGTE GENEHMIGUNG - BEGRIFF UND ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 65
    1. KARTELLE - GENEHMIGUNG - BEGRÜNDUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 15.07.1964 - 66/63
    Dieses Kontrollsystem laufe daher auf eine unzulässige eigenmächtige Übertragung von Befugnissen hinaus, die derjenigen entspreche, die Gegenstand des Urteils in der Rechtssache 9/56 (Meroni gegen Hohe Behörde) war.

    Die im Urteil 9/56 (Meroni) des Gerichtshofes beanstandete Übertragung von Befugnissen unterscheide sich deutlich vom vorliegenden Fall, denn hier handele es sich nicht um privatrechtliche Institutionen, sondern um Beamte der Hohen Behörde, die über die erforderlichen Befugnisse zur Durchführung der Entscheidungen verfügten.

    Im Gegensatz zu den Brüsseler Organen, um die es im Urteil 9/56 ging, stehe den Dienststellen der Hohen Behörde überdies keine Ermessensbefugnis zu.

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Eine von der holländischen Regierung gegen diese Entscheidungen erhobene Klage wies der Gerichtshof mit Urteil vom 15. Juli 1964 (Rechtssache 66/63 - Slg. 1964, S. 1149) im wesentlichen ab.
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Der Klagegrund der Unzuständigkeit des Urhebers des angefochtenen Rechtsakts gehört nämlich zum ordre public (Schlussanträge von Generalanwalt Lagrange zum Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 66/63, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1149, 1191) und kann deshalb vom Gemeinschaftsrichter von Amts wegen geprüft werden (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1959 in der Rechtssache 14/59, Société des fonderies de Pont-à-Mousson/Hohe Behörde, Slg. 1959, 467, 492, vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 19/58, Deutschland/Hohe Behörde, Slg. 1960, 483, 500, vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107, Randnr. 28, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 56; Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89, BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315, Randnr. 31, und vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-182/94, Marx Esser und Del Amo Martinez/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-411 und II-1197, Randnr. 44).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht ferner hervor, daß auch wenn der Stahlmarkt ein oligopolistischer Markt ist, der durch die Regelung in Artikel 60 des Vertrages gekennzeichnet ist, die sicherstellt, daß infolge der Pflicht zur Veröffentlichung der Preistafeln und Transporttarife die von den einzelnen Unternehmen angewandten Preise transparent bleiben die daraus resultierende Unbeweglichkeit oder Parallelität der Preise als solche nicht in Widerspruch zum Vertrag steht, falls sie nicht die Folge einer wenn auch nur stillschweigenden Vereinbarung der Parteien, "sondern des freien Spiels der Kräfte auf dem Markt und der Strategie unabhängiger Wirtschaftseinheiten mit entgegengesetzten Interessen ist" (Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 66/63, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1149, 1180).
  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht ferner hervor, daß auch wenn der Stahlmarkt ein oligopolistischer Markt ist, der durch die Regelung in Artikel 60 des Vertrages gekennzeichnet ist, die sicherstellt, daß infolge der Pflicht zur Veröffentlichung der Preistafeln und Transporttarife die von den einzelnen Unternehmen angewandten Preise transparent bleiben die daraus resultierende Unbeweglichkeit oder Parallelität der Preise als solche nicht in Widerspruch zum Vertrag steht, falls sie nicht die Folge einer wenn auch nur stillschweigenden Vereinbarung der Parteien, "sondern des freien Spiels der Kräfte auf dem Markt und der Strategie unabhängiger Wirtschaftseinheiten mit entgegengesetzten Interessen ist" (Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 66/63, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1149, 1180).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht ferner hervor, daß auch wenn der Stahlmarkt ein oligopolistischer Markt ist, der durch die Regelung in Artikel 60 des Vertrages gekennzeichnet ist, die sicherstellt, daß infolge der Pflicht zur Veröffentlichung der Preistafeln und Transporttarife die von den einzelnen Unternehmen angewandten Preise transparent bleiben die daraus resultierende Unbeweglichkeit oder Parallelität der Preise als solche nicht in Widerspruch zum Vertrag steht, falls sie nicht die Folge einer wenn auch nur stillschweigenden Vereinbarung der Parteien, "sondern des freien Spiels der Kräfte auf dem Markt und der Strategie unabhängiger Wirtschaftseinheiten mit entgegengesetzten Interessen ist" (Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 66/63, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1149, 1180).
  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

    Überdies hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 66/63 (Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1149, 1180) entschieden, daß der vom Vertrag angestrebte Wettbewerb im freien Spiel der Kräfte auf dem Markt und der Strategie unabhängiger Wirtschaftseinheiten mit entgegengesetzten Interessen besteht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    58: - Vgl. z. B. Schlußanträge des Generalanwalts Lagrange in der Rechtssache 66/63 (Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1147, 1187, 1191).
  • EuG, 11.03.1999 - T-147/94

    Krupp Hoesch / Kommission

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht ferner hervor, daß auch wenn der Stahlmarkt ein oligopolistischer Markt ist, der durch die Regelung in Artikel 60 des Vertrages gekennzeichnet ist, die sicherstellt, daß infolge der Pflicht zur Veröffentlichung der Preistafeln und Transporttarife die von den einzelnen Unternehmen angewandten Preise transparent bleiben die daraus resultierende Unbeweglichkeit oder Parallelität der Preise als solche nicht in Widerspruch zum Vertrag steht, falls sie nicht die Folge einer wenn auch nur stillschweigenden Vereinbarung der Parteien, "sondern des freien Spiels der Kräfte auf dem Markt und der Strategie unabhängiger Wirtschaftseinheiten mit entgegengesetzten Interessen ist" (Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 66/63, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1964, 1149, 1180).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

    (24) - Wenn der Behörde, die zu entscheiden hat, ein Ermessen eingeräumt ist, ist die Begründungspflicht stärker, als wenn sie über ein gebundenes Ermessen verfügt; vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Maurice Lagrange in der Rechtssache 66/63 (Urteil vom 15. Juli 1964, Niederlande/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1964, 1147, 1187).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.09.1963 - V 66/63   

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https://dejure.org/1963,10786
BFH, 12.09.1963 - V 66/63 (https://dejure.org/1963,10786)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1963 - V 66/63 (https://dejure.org/1963,10786)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1963 - V 66/63 (https://dejure.org/1963,10786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1964 - 66/63   

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https://dejure.org/1964,4139
Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1964 - 66/63 (https://dejure.org/1964,4139)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.05.1964 - 66/63 (https://dejure.org/1964,4139)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 1964 - 66/63 (https://dejure.org/1964,4139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • EU-Kommission

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

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