Rechtsprechung
AG Bochum, 15.08.2001 - 67 C 193/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- aufrecht.de
Telefaxwerbung
Wird zitiert von ...
- AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
E-Cards im Wahlkampf
Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01;… LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01;… LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).