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   LG Berlin, 13.02.2020 - 67 O 78/19   

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https://dejure.org/2020,2407
LG Berlin, 13.02.2020 - 67 O 78/19 (https://dejure.org/2020,2407)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2020 - 67 O 78/19 (https://dejure.org/2020,2407)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 67 O 78/19 (https://dejure.org/2020,2407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Nr 2 Buchst a GVG, § 281 Abs 1 ZPO
    Beurteilung der ausschließlichen amtsgerichtlichen Zuständigkeit für Wohnraumietsachen

  • mietrechtsiegen.de

    Streitigkeit über Bestand Wohnraummietverhältniss - Zuständigkeit Amtsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwand eines Wohnraummietvertrags macht das Amtsgericht zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streitigkeit über den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwand eines Wohnraummietvertrags macht das Amtsgericht zuständig! (IMR 2020, 261)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 O 78/19
    Der damit nicht zu vereinbaren gegenteiligen Auffassung des VIII. Zivilsenates des BGH, der zur Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit ausschließlich auf die Schlüssigkeit des Klägervortrags abstellt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, NJW 2014, 2864, beckonline Tz. 23), folgt die Kammer deshalb nicht.

    Deshalb stellt das streitgegenständliche Mietverhältnis entweder ein Wohn- oder ein Gewerberaummietverhältnis dar (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, NJW 2014, 2864, beckonline Tz. 23).

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 O 78/19
    Denn nur so kann bei streitigem Vortrag der Parteien zu "doppelrelevanten Tatsachen" durch eine verfahrensrechtliche Vereinfachung eine beschleunigte und endgültige Erledigung des Rechtsstreits durch ein Sachurteil erreicht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, beckonline Tz. 14 (zur Rechtswegzuständigkeit)).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 282/07

    Kündigungsfrist bei Anmietung eines Reihenhauses als Büroraum und Wohnraum für

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 O 78/19
    Zwar dient ein Mietvertrag, den der Vermieter ausschließlich mit einer juristischen Person als Mieter schließt, grundsätzlich gewerblichen Zwecken (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2008 - VIII ZR 282/07, NJW 2008, 3361, juris Tz. 12).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23

    Räumung und Herausgabe der Gewerbefläche eines Büroparks

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts werde deshalb auch dann begründet, wenn der beklagte Mieter das Bestehen eines Wohnraummietverhältnisses einwende, selbst wenn ein solches vom klagenden Vermieter bestritten werde (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 08.11.2007 - 24 U 117/07; LG Berlin Beschluss vom 13.2.2020 - 67 O 78/19, BeckRS 2020, 1676, beck-online).

    So habe sich das LG Berlin - Az.: 67 O 78/19 - mit Beschluss vom 13.02.2020 in einem dem vorliegenden Rechtsstreit vergleichbaren Fall mit dogmatisch überzeugender Begründung (u.H.a auf das Genügen eines Streits über das Vorliegen eines Wohnraummietverhältnisses) für sachlich unzuständig erklärt.

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