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   LG Berlin, 23.10.2006 - 67 S 186/06   

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https://dejure.org/2006,31081
LG Berlin, 23.10.2006 - 67 S 186/06 (https://dejure.org/2006,31081)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2006 - 67 S 186/06 (https://dejure.org/2006,31081)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 67 S 186/06 (https://dejure.org/2006,31081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einhaltung der technischen Normen bei Modernisierung; unwesentliche Abweichung von DIN-Normen kein Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mangelhafte Isolierglasfenster? - Mieterin fordert vergeblich besseren Schallschutz

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 287/12

    Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

    Nach der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung kommt einer Überschreitung eines Schallschutzgrenzwertes um ein Dezibel im Regelfall schon deshalb keine entscheidende Bedeutung zu, weil nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik eine Änderung des Schallpegels in dieser Größenordnung für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, aaO Rn. 12; LG Berlin, WuM 2007, 384; BVerwG, NVwZ 1997, 394, 395 mwN; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 B 1353/12.NE, juris Rn. 30; HessVGH, ESVGH 62, 43, 51 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 Bf 178/09.Z, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. Juni 2010 - 12 LB 32/07, juris Rn. 43; vgl. auch Nr. 3.2.1 Abs. 3 Satz 1 der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm] vom 26. August 1998, GMBl.
  • AG Brandenburg, 28.06.2013 - 31 C 279/11

    Zugluft-Erscheinungen sind ein Mietmangel!

    Wenn der Vermieter jedoch bauliche Veränderungen vorgenommen hat muss er auch insofern in der Regel Maßnahmen treffen, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden technischen (DIN-) Normen genügen ( BGH , WuM 2004, Seite 715 = ZMR 2005, Seite 108; LG Berlin , WuM 2007, Seite 384 ).
  • LG Berlin, 07.05.2007 - 67 S 461/06

    Wohnraummiete: Fehlender erhöhter Schallschutz bei Anmietung einer modernisierten

    Der Anspruch, den die Kammer in der von den Parteien genannten Entscheidung vom 23.10.2006 - 67 S 186/06 - aus der zitierten Entscheidung des BGH vom 06. Oktober 2004 (GE 2004, 1586 f) abgeleitet hat, bezieht sich auf nachträgliche Änderungen im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses; nicht hingegen auf den vertraglichen Anfangszustand.

    Etwas anderes ergab sich nicht aus dem vorgenannten von der Kammer entschiedenen Fall  67 S 186/06.

  • LG Berlin, 11.02.2008 - 67 S 64/07

    Modernisierung: Welcher Standard gilt?

    Die Kammer hält an der Entscheidung in der Parallelsache 67 S 186/06 fest und geht weiter davon aus, dass ein Mangel der Mietsache hier dann vorliegt.
  • AG Berlin-Köpenick, 09.10.2007 - 5 C 117/05

    Schallschutzmangel durch Isolierglasfenster

    Ebenso wie ein Mieter davon ausgehen kann, dass der Standard eines Hauses grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Errichtung eines Gebäudes zurückgeführt werden muss, so muss er im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen davon ausgehen können, dass die Maßnahme entsprechend den zum Zeitpunkt der Durchführung der Modernisierungsmaßnahme geltenden technischen Vorschriften durchgeführt wird (LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2006, AZ 67 S 186/06 unter Hinweis auf BGH, GE 2004, 1586f.).
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