Rechtsprechung
LG Berlin, 09.10.2006 - 67 S 196/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,38931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens mangels Vollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Mieterhöhung durch Hausverwaltung ohne Beifügung einer Vollmacht
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hanau, 22.02.2019 - 32 C 167/18
Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens
Dieses wird einerseits jedenfalls in direkter Anwendung abgelehnt, weil es sich um kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern (nur) ein Vertragsangebot handele, jedoch in entsprechender Anwendung bejaht (vgl. u.a. OLG Hamm Rechtsentscheid vom 28.5.1982 - 4 ReMiet 11/81; NJW 1982, 2076 [2076]; LG Berlin, Urteil vom 9.10.2006 - 67 S 196/06, BeckRS 2007, 2697, GE 2007, 152; Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, Vorb. - AG Dortmund, 22.12.2015 - 427 C 7526/15
Mieterhöhung: Zurückweisung der Zustimmungserklärung gemäß § 174 BGB möglich
Diese für das Mieterhöhungsverlangen angenommene entsprechende Anwendung des § 174 S. 1 BGB ist, soweit ersichtlich, auf allgemeine Zustimmung gestoßen (AG Neuss NJW-RR 1994, 1036; LG Berlin, Urt. v. 09.10.2006, Az.: 67 S 196/06 - veröff. - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.03.2018 - 19 C 335/17
Mieterhöhung kann trotz fehlender Vollmacht nicht zurückgewiesen werden!
Denn die vielfach zitierte Rechtsprechung des Landgerichts Berlin zum Az. 67 S 196/06 erging vielmehr auch aufgrund der dortigen Abwägung der Umstände des Einzelfalls.