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   LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16   

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https://dejure.org/2016,46935
LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16 (https://dejure.org/2016,46935)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2016 - 67 S 323/16 (https://dejure.org/2016,46935)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 67 S 323/16 (https://dejure.org/2016,46935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingeschränkte Berufung auf Anbietepflicht von Alternativwohnungen nach Eigenbedarfskündigung

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung - Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Alternativwohnung angeboten: Kündigung unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - wenn Alternativwohnung nicht angeboten wurde ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenbedarfskündigung: Fehlendes Anbieten einer Alternativwohnung unbeachtlich bei fehlendem Willen des Mieters zur Anmietung - Treuwidriges Berufen auf Verletzung der Anbietpflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarf: Desinteressierter Mieter hat keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung (IMR 2017, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2017, 290
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Dem ist der Fall gleichzustellen, in dem der Mieter die Wohnung im Falle ihrer Anbietung ohnehin nicht angemietet hätte (vgl. Kammer, Urt. v. 16. April 2015 - 67 S 14/15, MDR 2015, 582, juris Tz. 17 (offen)).
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 44/05

    Verwirkung einer in einem Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Da ihm jedoch für die Voraussetzungen des § 242 BGB - und damit auch für den Verstoß der Kläger gegen ihre Anbietpflicht - die Darlegungs- und Beweislast oblag (vgl. BGH, Urt. v. 30. März 2006 - VII ZR 44/05, NJW 2006, 2555 Tz. 26; Rolfs, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 573 Rz. 112), ging sein einfaches Bestreiten ohne nähere Darlegungen zur tatsächlichen Ausstattung der Wohnung und mangels Beweisantritts ins Leere.
  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Denn die Rechtsausübung ist - auch ohne dass die Voraussetzungen des § 226 BGB vorliegen - rechtsmissbräuchlich, wenn sie beachtliche Interessen eines anderen verletzt, ihr aber kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (vgl. BGH, Urt. v. 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797 Tz. 14; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 124/03

    Adressat eines Mieterhöhungsverlangens bei gemeinsamer Anmietung der Ehewohnung

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Denn die Rechtsausübung ist - auch ohne dass die Voraussetzungen des § 226 BGB vorliegen - rechtsmissbräuchlich, wenn sie beachtliche Interessen eines anderen verletzt, ihr aber kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (vgl. BGH, Urt. v. 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797 Tz. 14; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 321/14

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Die Zurückweisung der Berufung beruht auf einer Verneinung der Voraussetzungen des § 242 BGB, deren Voraussetzungen vom BGH geklärt und die davon abgesehen ohnehin nur eingeschränkt revisibel sind (vgl. BGH, Besch. v. 6. Oktober 2015 - VIII ZR 321/14, WuM 2016, 225 Tz. 6, 7).
  • LG Berlin, 07.08.2014 - 67 S 280/14

    Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Neuregelung zur Kündigungsbeschränkung bei

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Ob die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete überstieg, ist unerheblich, da die Kläger mit ihrem Angebot weder gegen ein Verbotsgesetz verstoßen noch den Wuchertatbestand erfüllt haben (vgl. Kammer, Beschl. v. 7. August 2014 - 67 S 280/14, ZMR 2015, 123, juris Tz. 7).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

    Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Ein Vermieter handelt treuwidrig, wenn ihm eine vergleichbare andere Wohnung zur Verfügung steht, in der er den geltend gemachten Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche befriedigen kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, NZM 2016, 715 Tz. 17).
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16
    Eine Anbietpflicht besteht nämlich zumindest dann nicht, wenn eine Vergleichbarkeit der Wohnung mit der gekündigten Wohnung von vornherein ausscheidet (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Tz. 15).
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