Rechtsprechung
LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses bei Mietrückstand von einer Monatsmiete
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands einer Monatsmiete; analoge Anwendung von § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB für ordentliche Kündigung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1
Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses bei Mietrückstand von einer Monatsmiete - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einmonatiger Zahlungsrückstand: Grund zur ordentlichen Kündigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter zu höherer Vorauszahlung verurteilt - Erst zwei Monate nach dem Urteil darf der Vermieter wegen Zahlungsverzugs kündigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung des Wohnungsmietvertrags bei schuldhafter Nichtzahlung einer vollen Monatsmiete zulässig
- gevestor.de (Kurzinformation)
Zahlungsverzug: Rechtzeitige Zahlung schließt ordentliche Kündigung aus
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Einmonatiger Zahlungsverzug - Ordentliche Kündigung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtzeitige Zahlung nach Mieterhöhungsurteil schließt auch ordentliche Kündigung aus! (IMR 2012, 318)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.12.2010 - 19 C 28/10
- LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 107/12
- BGH, 31.07.2012 - VIII ZR 107/12
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Berlin, 15.11.2010 - 67 S 641/09
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11
Durch ein an 15. November 2010 verkündetes Urteil - 67 S 641/09 - wies die Kammer die Berufung mit der Maßgabe zurück, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.Wie die Kammer bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 15. November 2010 - 67 S 641/09 - ausgeführt hat, hindert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/09 - die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft nicht, ihre Ansprüche auch persönlich in gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit geltend zu machen.
b) Ebenso ist hier im vorliegenden Fall zu beachten, dass der Beklagte vor dem Wirkungszeitpunkt der ordentlichen Kündigung, dem 31. Juli 2010 die die rückständigen Vorauszahlungen vollständig gezahlt hat, wie die Kammer in dem Urteil vom 15. November 2010 - 67 S 641/09 - festgestellt hat.
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.12.2010 - 19 C 28/10
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen Nichtzahlung von Heizkostenvorschüssen
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. Dezember 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 19 C 28/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Im Übrigen wird - insbesondere zu den Anträgen der Parteien im ersten Rechtszug - Bezug auf das am 17. Dezember 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 19 C 28/10 - genommen (Bl. 89-96 d.A.).
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11
Das xxx ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, wenn - wie hier - direkt an den Vermieter überwiesen wird (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09 -). - LG Wiesbaden, 14.02.2003 - 3 S 94/02
Ausreichender Grund für eine Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11
Insoweit ist eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB möglich (Lehmann-Richter/Stützer, Kündigungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzug, GE 2010, 889/890f., unter II, m.w.N. - u.a. LG Wiesbaden, NZM 2003, 713, und AG Mitte, GE 2007, 155).
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 107/12
Räumungsvollstreckungsschutz für den Wohnraummieter bei versäumter Stellung eines …
Der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin vom 1. März 2012 (Az.: 67 S 42/11) einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen. - BGH, 31.07.2012 - VIII ZR 107/12 Der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin vom 1. März 2012 (Az.: 67 S 42/11) einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.