Rechtsprechung
   LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16473
LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12 (https://dejure.org/2013,16473)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.03.2013 - 67 S 465/12 (https://dejure.org/2013,16473)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. März 2013 - 67 S 465/12 (https://dejure.org/2013,16473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Klageänderung im Berufungsrechtszug

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Minderung für Bauarbeiten im Umfeld; "Lückenrechtsprechung" auch bei benachbartem eingeschossigen Flachdachgebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen mit baulichen Veränderungen in der Umgebung rechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Minderung wegen Baulärm - nicht immer zulässig!

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vorübergehend erhöhte Lärmbelästigung im Innenstadtbereich berechtigt den Mieter nicht zur Mietminderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauarbeiten im Wohnumfeld rechtfertigen nicht immer Mietminderung - Ausschluss des Minderungsrechts bei zu erwartenden Bauvorhaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baulärm durch Arbeiten auf dem Nachbargrundstück: Keine Mietminderung möglich! (IMR 2013, 407)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12
    Die Verweigerung der Zustimmung ist somit immer dann rechtsmißbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht anzuerkennen und ihm nach der gesamten Sachlage zuzumuten ist, in den bereits im Berufungsrechtszug schwebenden Rechtsstreit einzutreten (vgl. BGH NJW 1987, 1946 mwN; Zöller, 29. Aufl. 2012, § 263 ZPO Rn. 19; Musielak, § 263 Rn.15).
  • BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 22/11

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Bautätigkeit auf dem

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12
    Die beschriebene Bebauung mit einem sich nicht in die Umgebung einfügenden eingeschössigen Flachdachgebäude zeigt, dass eine Vergleichbarkeit des vorliegenen Einzelfalles mit den Fällen besteht, in denen aus dem Vorhandensein einer Baulücke bei ansonsten geschlossener Bebauung gefolgert wurde, es sei damit zu rechnen gewesen, dass diese nicht dauerhaft bestehen bleibt (vgl. LG Berlin Urteil vom 28.08.2006, - 62 S 73/06 -, BGH Urteil vom 21.02.2012, VIII ZR 22/11 m.w.N, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 28.08.2006 - 62 S 73/06

    Mietminderung bei bei Abschluss des Mietvertrages erkennbaren Bauarbeiten auf

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12
    Die beschriebene Bebauung mit einem sich nicht in die Umgebung einfügenden eingeschössigen Flachdachgebäude zeigt, dass eine Vergleichbarkeit des vorliegenen Einzelfalles mit den Fällen besteht, in denen aus dem Vorhandensein einer Baulücke bei ansonsten geschlossener Bebauung gefolgert wurde, es sei damit zu rechnen gewesen, dass diese nicht dauerhaft bestehen bleibt (vgl. LG Berlin Urteil vom 28.08.2006, - 62 S 73/06 -, BGH Urteil vom 21.02.2012, VIII ZR 22/11 m.w.N, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10

    Minderung der Miete wegen Baumaßnahmen im benachbarten Gebäude und Feuchtigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12
    Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und des allgemeinen Lebensrisikos gerade im Innenstadtbereich Berlins grundsätzlich damit gerechnet werden muss, dass im weiteren und näheren Umfeld bauliche Veränderungen auftreten, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 28.09.2011 - 63 S 641/10 - zitiert nach juris), ist im vorliegenden Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände entscheidend, dass es sich bei den abgerissenen Gebäuden um flache, die zulässige, mögliche Bebauung nicht ausschöpfende Gebäude mit einem nicht aufwendig ausgestalteten Gartenbereich für die Kindertagesstätte handelte, während die Umgebung durch eine geschlossene, dichte und mehrstöckige Bebauung geprägt ist, was die von der Klägerin eingereichten Fotokopien der Google-Maps Fotos gut erkennen lassen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.01.2014 - 239 C 218/13

    Mietminderung bei Großbaustelle in der Nachbarschaft

    Zwar muss in der Berliner Innenstadt grundsätzlich mit baulichen Änderungen im näheren und weiteren Umfeld gerechnet werden (LG Berlin, Urteil vom 11.03.2013, Az.: 67 S 465/12, zitiert nach juris Rn. 13).
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