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   LG Berlin, 18.04.2011 - 67 S 502/10   

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https://dejure.org/2011,32380
LG Berlin, 18.04.2011 - 67 S 502/10 (https://dejure.org/2011,32380)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.04.2011 - 67 S 502/10 (https://dejure.org/2011,32380)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. April 2011 - 67 S 502/10 (https://dejure.org/2011,32380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose und fristgemäße Kündigung bei Mietrückstand; erheblicher Mietrückstand; kein anerkannter Irrtum über Höhe der Mietminderung bei durchgängiger Minderung und nur zeitweiliger Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzugs: Wann muss der Mieter ausziehen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen // Kann der Mieter das Mietverhältnis durch Nachzahlung der Miete noch retten?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzugs // Wann muss der Mieter ausziehen?

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13

    Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung!

    Vorliegend ist jedoch nicht dargelegt worden, dass es hierdurch irgendwelche Substanzbeeinträchtigungen oder nach außen tretende Beeinträchtigungen - insbesondere durch Geruch oder Ungeziefer - gegeben hat bzw. diese zu befürchten sind (vgl. LG Berlin, GE 2011, 691).
  • LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17

    Räumungsklage: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung bei Schonfristzahlung

    Gleiches soll gelten, wenn dem Mieter infolge der Vielzahl erklärter Kündigungen klar sein musste, dass der Vermieter keinerlei Rückstände hinnehmen werde; dies müsse den Mieter zur genauen Überprüfung seines Zahlungsverhaltens führen (LG Berlin vom 18.4.2011 - 67 S 502/10; juris Rz. 16).
  • AG Stuttgart, 19.03.2021 - 35 C 2527/20

    Wohnraummietverhältnis: Fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters

    Darin liegt keine Pflichtverletzung des Mieters, weil auch eine solche Gestaltung der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch rechnet, dessen Grenzen grundsätzlich erst überschritten werden, wenn Gefahren für die Gebäudesubstanz drohen oder Belästigungen für andere Bewohner des Gebäudes entstehen (vgl. etwa LG Berlin, GE 2011, 691 juris Rn. 26; Meyer-Abich, NZM 2015, 520, 522 mwN; ohne nähere Begründung aA: LG Karlsruhe, Urteil vom 22. Mai 2019 - Az.: 9 S 2/19 juris Rn. 14).
  • LG Berlin, 17.06.2022 - 63 S 128/21

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlegung von Kabelanschlussgebühren;

    Die Miete war in dem Zeitraum aufgrund der Beeinträchtigungen, die typischerweise mit den Arbeiten an der Gebäudehülle (Dach, Regenentwässerung und Fassade) und dem zeitweisen aufgestellten Gerüst einhergehen, jedenfalls um nicht mehr als 15 % gemindert (vgl. LG Berlin, Schlussurteil vom 07.05.2013 - 63 S 387/12 -, Urteil vom 12. April 1994 - 63 S 439/93 -, Urteil vom 18. April 2011 - 67 S 502/10 -, juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 04.11.2016 - 19 C 149/16

    Ordentliche Mietvertragskündigung bei geringem Zahlungsrückstand?

    Insoweit bezieht sich der Kläger auch auf ein Urteil des Landgerichts Berlin in GE 2011, S. 691, in welchem ein ähnlicher Sachverhalt vorgelegen habe.
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