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   LG Berlin, 15.11.2010 - 67 S 641/09   

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LG Berlin, 15.11.2010 - 67 S 641/09 (https://dejure.org/2010,64808)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2010 - 67 S 641/09 (https://dejure.org/2010,64808)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2010 - 67 S 641/09 (https://dejure.org/2010,64808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vermietermehrheit; Zeitpunkt für Erhebung des Modernisierungszuschlags; Vorauszahlungen nach erstmaligem Heizungseinbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11

    Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses bei

    Durch ein an 15. November 2010 verkündetes Urteil - 67 S 641/09 - wies die Kammer die Berufung mit der Maßgabe zurück, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

    Wie die Kammer bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 15. November 2010 - 67 S 641/09 - ausgeführt hat, hindert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/09 - die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft nicht, ihre Ansprüche auch persönlich in gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit geltend zu machen.

    b) Ebenso ist hier im vorliegenden Fall zu beachten, dass der Beklagte vor dem Wirkungszeitpunkt der ordentlichen Kündigung, dem 31. Juli 2010 die die rückständigen Vorauszahlungen vollständig gezahlt hat, wie die Kammer in dem Urteil vom 15. November 2010 - 67 S 641/09 - festgestellt hat.

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.12.2010 - 19 C 28/10

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen Nichtzahlung von Heizkostenvorschüssen

    Die diesbezügliche Berufung des Beklagten wurde mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. November 2010 zurückgewiesen (67 S 641/09).

    Denn auch im Falle einer teilrechtsfähigen GbR sind die Gesellschafter nicht gehindert, die der Gesellschaft als Vermieterin zustehenden Rechte als Gesellschafter persönlich im Wege der Streitgenossenschaft geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00; OLG Dresden, Beschluss vom 16.08.2001 - 23 W 916/01; LG Berlin, Urteil vom 15.11.2010 - 67 S 641/09).

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