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   VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17   

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VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17 (https://dejure.org/2019,2128)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2019 - 67-VI-17 (https://dejure.org/2019,2128)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 67-VI-17 (https://dejure.org/2019,2128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 321a Abs. 1 S. 1; BaVfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 2
    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots; Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im zi...

  • rewis.io

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (hier nach § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/149; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 20).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 -juris Rn. 22).

    Zwar kann der Beschwerdeführer das Urteil des Landgerichts München II zulässig in seine Verfassungsbeschwerde mit einbeziehen (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 24; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 25).

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10/23; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 26).

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 30).

  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 49).

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 30).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Nach den obigen Ausführungen zum beschränkten Prüfungsumfang des Verfassungsgerichtshofs bei der Anwendung von Bundesrecht kann die Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16

    Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 27.6.2017 - Vf. 42-VI-16 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 27.6.2017 - Vf. 42-VI-16 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 27.6.2017 - Vf. 42-VI-16 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Nach den obigen Ausführungen zum beschränkten Prüfungsumfang des Verfassungsgerichtshofs bei der Anwendung von Bundesrecht kann die Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 49).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 -juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

  • OLG München, 21.06.2017 - 13 U 3978/16

    Ersatzpflicht im Hinblick auf einen Kraftfahrzeugschaden

  • LG München II, 18.07.2016 - 11 O 1527/11

    Unerlaubte Handlung bei Reparaturdurchführung

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

    Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde beschränkt sich die Prüfung vielmehr auf die Frage, ob die Gerichte gegen Normen der Bayerischen Verfassung verstoßen haben, die ein subjektives Recht des Beschwerdeführers verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17).

    Zwar kann der Beschwerdeführer den Beschluss des Landgerichts Coburg vom 21. August 2013 zulässig in seine Verfassungsbeschwerde mit einbeziehen (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 120 Rn. 22).

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 91 Abs. 1 BV rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Verfahren über die weitere Beschwerde vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 19).

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit der Rüge, die angefochtenen Entscheidungen seien willkürlich und verletzten damit seine verfassungsmäßigen Rechte aus Art. 118 Abs. 1 BV, gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens wendet, ist die im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer behauptete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 31).

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Zwar können die Beschwerdeführer den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28. Mai 2018 zulässig in ihre Verfassungsbeschwerde mit einbeziehen (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

    Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 91 Abs. 1 BV rügen, weil eventuelle Verstöße allein des Amtsgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Verfahren über die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 19).

    Soweit die Beschwerdeführer sich mit Grundrechtsrügen gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens wenden, ist die im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, in der eine umfassende materielle Prüfung vorgenommen wird und die damit die behauptete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 31).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Ist die angefochtene Entscheidung - wie hier - unter Anwendung von Bundesrecht ergangen, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (Art. 118 Abs. 1 BV; ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17).

    Danach kann wegen des beschränkten Prüfungsumfangs des Verfassungsgerichtshofs bei der Anwendung von Bundesrecht die Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 16; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 36).

  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    In einem solchen Fall ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von der Beschwerdeführerin beanstandete Beschwer enthält (VerfGHE 68, 10 Rn. 55; VerfGH vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 22, 24; Wolff in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Art. 85 BV, der die sachliche Unabhängigkeit der Richter garantiert und in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 5 BV) steht (Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 85 Rn. 4), gewährt nur diesen, nicht aber Dritten subjektive Rechte (VerfGH vom 8.1.2013 VerfGHE 66, 1/4; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 14; Wolff, a. a. O., Art. 85 Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein gesehen noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als einer Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Ob im Hinblick auf materielle Grundrechtsrügen im vorliegenden Fall das Endurteil des Landgerichts überhaupt maßgeblicher Prüfungsgegenstand sein kann (vgl. dazu, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich ist, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält, z. B. VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22) und ob die Entscheidung im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität überhaupt angegriffen werden kann (vgl. dazu BVerfG vom 2.2.2006 - 2 BvR 767/02 - juris Rn. 20), kann dahinstehen, da die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts jedenfalls unbegründet ist.

    Denn dass der eventuelle Fehler des Gerichts so schwerwiegend wäre, dass ausnahmsweise von Willkür auszugehen wäre, ist weder dem Endurteil noch der Verfassungsbeschwerde zu entnehmen (vgl. VerfGH vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 25).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist Beschwerdegegenstand grundsätzlich immer die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung ist für die verfassungsgerichtliche Prüfung nur dann unmittelbar maßgeblich, wenn sich ein Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wendet und - wie im Fall der Nichtzulassung eines der Zulassung bedürfenden Rechtsmittels - das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vornimmt (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist zwar Beschwerdegegenstand grundsätzlich die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/ Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung ist für die verfassungsgerichtliche Prüfung allerdings dann unmittelbar maßgeblich, wenn das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vorzunehmen hat (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 24, vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

    Davon abgesehen kann bei der fachgerichtlichen Anwendung von Bundesrecht - wie hier - die Verletzung weiterer materieller Grundrechte der Bayerischen Verfassung ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/20; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • VerfGH Bayern, 10.07.2020 - 37-VI-18

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Radfahrbeschränkungen auf

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 77-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach einem Klageerzwingungsantrag

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 65-VI-18

    Verfassungsbeschwerde wegen Berufungsurteil des OLG wegen willkürlicher

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 80-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 31-VI-19

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

  • VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungsentscheidung wegen eines

  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

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