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   RG, 26.06.1918 - Rep. V. 68/18   

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RG, 26.06.1918 - Rep. V. 68/18 (https://dejure.org/1918,52)
RG, Entscheidung vom 26.06.1918 - Rep. V. 68/18 (https://dejure.org/1918,52)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1918 - Rep. V. 68/18 (https://dejure.org/1918,52)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der

    Nach dieser Vorschrift darf ein Ausländer oder eine Ausländerin unter anderem nicht in einen Staat abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Unzulässigkeit dieser Maßnahme ergibt.(vgl. hierzu Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 60 AufenthG Rn 35, und VGH Kassel, Beschluss vom 1.9.2017 - 4 A 2987/16.A -, Asylmagazin 2017, 407, wo unter Verweis auf eine drohende Verletzung der Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK bezogen auf Ungarn eine Selbsteintrittspflicht (Dublin III-VO) bejaht wurde; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen dort anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Von diesem rechtlichen Zusammenhang geht auch die Beklagte in einer Vielzahl von Senat überprüfter "Drittstaatenbescheide" in ständiger Praxis aus.
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 741/17

    Abschiebungsschutz in Rückführungsfällen in die Republik Bulgarien

    Nach dieser Vorschrift darf ein Ausländer oder eine Ausländerin unter anderem nicht in einen Staat abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Unzulässigkeit dieser Maßnahme ergibt.(vgl. hierzu Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 60 AufenthG Rn 35, und VGH Kassel, Beschluss vom 1.9.2017 - 4 A 2987/16.A -, Asylmagazin 2017, 407, wo unter Verweis auf eine drohende Verletzung der Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK bezogen auf Ungarn eine Selbsteintrittspflicht (Dublin III-VO) bejaht wurde; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen dort anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Von diesem rechtlichen Zusammenhang geht auch die Beklagte in einer Vielzahl von Senat überprüfter "Drittstaatenbescheide" in ständiger Praxis aus.
  • VG Hannover, 12.01.2023 - 4 A 1196/18

    Burundi: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage für jungen, alleinstehenden

    Nachdem das Verfahren zunächst nach Rücknahmeerklärung des Klägers mit gerichtli chem Beschluss vom 13. Februar 2019 eingestellt worden ist, ist dieser Einstellungsbeschluss mit gerichtlichem Beschluss vom 18. Januar 2021 aufgehoben und das Verfah ren fortgesetzt worden, da die Bindung des Klägers an dessen Rücknahmeerklärung wegen eines Versehens des Gerichts in der parallel geführten Untätigkeitsklage (gericht liches Az. 4 A 68/18) gegen Treu und Glauben verstoßen hätte.
  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 11/54

    Rechtsmittel

    Es muß vielmehr der Feststellungsanspruch auf den durch die Firma T. in Zukunft verursachten Schaden beschränkt werden, da hier das schadenstiftende Ereignis, der Vertragsabschluß des Beklagten mit der Firma T., schon in der Vergangenheit liegt (vgl. RGZ 93, 262 [264]).
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