Rechtsprechung
AG Hamburg, 17.12.2007 - 68c IK 910/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
InsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 4
Keine Kostenstundung wegen sich abzeichnender Versagung der Restschuldbefreiung bei Genehmigung aller Lastschriften kurz vor Insolvenzantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Duisburg, 24.06.2008 - 62 IN 496/06
Umfang der Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten des Schuldners im …
Falls die Schuldnerin oder ihr Ehemann über den Umfang ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Unklaren sein sollten, müssen sie sich den Vorsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen (§ 85 Abs. 2 ZPO, § 4 InsO; vgl. AG Duisburg NZI 2005, 462 f.; AG Hamburg ZVI 2008, 35 ff.). - AG München, 07.03.2008 - 1506 IK 3260/07
Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren: Erfüllungswirkung des berechtigten …
Die Verwirrung auf die Spitze treibt das AG Hamburg mit seinem Beschluß vom 17.12.2007, Gz. 68c IK 910/07 (ZVI 2008, 35 ), der Schuldnern die Kostenstundung versagt, wenn sie vor Stellung des Insolvenzantrags generell Lastschriftabbuchungen genehmigen.