Rechtsprechung
AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Offenbarungspflicht und Sachmangel wegen Motorblock-Austausch bei einem Vorführwagen
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10
Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach …
Auszug aus AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19
Nicht nur der technische, auch der merkantile Minderwert des Kaufgegenstands kann einen Sachmangel darstellen: Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gegenstands haben ( BGH , Urt . v. 06.12.2012 - VII ZR 84/10 , NJW 2013, 525 Rn .Der Verkauf gehört regelmäßig zur gewöhnlichen Verwendung, sodass Umstände, die sich negativ auf die Verkäuflichkeit auswirken, ebenfalls eine Abweichung des Istzustands vom Sollzustand zulasten des Käufers darstellen ( BGH , Urt . v. 14.01.1971 - VII ZR 3/69 , NJW 1971, 615; Urt . v. 06.12.2012 - VII ZR 84/10 , NJW 2013, 525 Rn .
Der insoweit gebotenen Schätzung eines Mindestschadens steht es nicht entgegen, dass der Minderwert vom Sachverständigen nicht mit mathematischer Genauigkeit bezeichnet werden kann ( BGH , Urt . v. 06.12.2012 - VII ZR 84/10 , NJW 2013, 525 Rn .
- BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
Auszug aus AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19
v. 07.03.2003 - V ZR 437/01 , NJW-RR 2003, 989, 990; Urt . - BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19
Denn die in der Vorschrift genannten Merkmale (Verwendungseignung und übliche Beschaffenheit) müssen kumulativ vorliegen, damit die Sache frei von Sachmängeln ist (s. nur BGH , Beschl . v. 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 Rn .
- BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69
Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19
Der Verkauf gehört regelmäßig zur gewöhnlichen Verwendung, sodass Umstände, die sich negativ auf die Verkäuflichkeit auswirken, ebenfalls eine Abweichung des Istzustands vom Sollzustand zulasten des Käufers darstellen ( BGH , Urt . v. 14.01.1971 - VII ZR 3/69 , NJW 1971, 615; Urt . v. 06.12.2012 - VII ZR 84/10 , NJW 2013, 525 Rn . - BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11
Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis …
Auszug aus AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19
v. 15.06.2012 - V ZR 198/11 , NJW 2012, 2793 Rn . - BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
Auszug aus AG Andernach, 23.12.2020 - 69 C 379/19
Im Rahmen des § 287 I ZPO schätzt das Gericht die Schadenshöhe, wobei in Kauf genommen wird, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt ( BGH , Urt . v. 16.12.1963 - III ZR 47/63 , NJW 1964, 589).