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   VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/2011   

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https://dejure.org/2011,58505
VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/2011 (https://dejure.org/2011,58505)
VK Hessen, Entscheidung vom 25.11.2011 - 69d-VK-39/2011 (https://dejure.org/2011,58505)
VK Hessen, Entscheidung vom 25. November 2011 - 69d-VK-39/2011 (https://dejure.org/2011,58505)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Auch die Entscheidung des EuGH, auf die sich Antragstellerin ebenfalls stützt (EUGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs. C-421 /01 - "Traunfellner", in: NZBau 2004, 279), steht dem nicht entgegen.

    Darin wurde allein gefordert, bei der Ausschreibung die konkreten Vergleichsparameter - d. h. Prüfkriterien - darzulegen, nach denen die Gleichwertigkeit zu überprüfen ist (EuGH, a.a.O., Ziff. 25, in: NZBau 2004, 279, 280).

  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten;

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Die Prüfung der Mindestanforderungen wird ausdrücklich nicht als Ersatz der Gleichwertigkeit (OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2008 - Verg W 10/08, Rz. 62, zit. nach juris, und vom 17. Mai 2011 - Verg W 16/10, Rz. 67, zit. nach juris), sondern als Voraussetzung für die Gleichwertigkeitsprüfung befunden (so im Ergebnis OLG Celle, Beschluss vom 03. Juni 2010 - 13 Verg 6/10, Rz. 94, zit. nach juris).

    Zum zweiten hat dieses Gericht - wie das OLG Brandenburg richtig erkannt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - Verg W 16/10, Rz. 70, zit. nach Juris) - nicht entschieden, dass die Erfüllung von Mindestbedingungen automatisch dazu führt, dass Nebenangebote gewertet werden müssten und eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht mehr erfolgen müsse.

  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - Verg W 10/08

    Vergabeverfahren: Zulassung von Nebenangeboten; Bezugnahme auf technische

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Die Prüfung der Mindestanforderungen wird ausdrücklich nicht als Ersatz der Gleichwertigkeit (OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2008 - Verg W 10/08, Rz. 62, zit. nach juris, und vom 17. Mai 2011 - Verg W 16/10, Rz. 67, zit. nach juris), sondern als Voraussetzung für die Gleichwertigkeitsprüfung befunden (so im Ergebnis OLG Celle, Beschluss vom 03. Juni 2010 - 13 Verg 6/10, Rz. 94, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 03.06.2010 - 13 Verg 6/10

    Bieter, der unklare Anforderungen der Vergabestelle in vertretbarer Weise

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Die Prüfung der Mindestanforderungen wird ausdrücklich nicht als Ersatz der Gleichwertigkeit (OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2008 - Verg W 10/08, Rz. 62, zit. nach juris, und vom 17. Mai 2011 - Verg W 16/10, Rz. 67, zit. nach juris), sondern als Voraussetzung für die Gleichwertigkeitsprüfung befunden (so im Ergebnis OLG Celle, Beschluss vom 03. Juni 2010 - 13 Verg 6/10, Rz. 94, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 26/05

    Anforderungen an die Beschaffenheit der gewünschten Leistung

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Es ist nicht Aufgabe der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen und auch nicht deren Kompetenz, zu überprüfen, ob der genannte Bedarf in sinnvoller Weise definiert wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Juli 2005 - Verg 26/05, Rz. 5 f, zit. nach juris).Was ausgeschrieben wird, entscheidet allein der Auftraggeber selbst.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Eine solche bloße Reduzierung von Mengenansätzen des Leistungsverzeichnisses stellt aber kein akzeptables Nebenangebot dar, sondern es bedarf der Erläuterung des Bieters, dass es sich bei den Mengeneinsparungen um eine Folge einer durchdachten Alternativkonstruktion handelt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2002 - 11 Verg 3/01, in: VergabeR 2002 ).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Folglich sind nicht gleichwertige Nebenangebote anerkanntermaßen auszuschließen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. August 2007 - 11 Verg 3/07 und 4/07, Rz. 69, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 Verg 11/11

    Vergabeverfahren: Vorzeitige Gestattung des Zuschlags wegen mangelnder

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 Verg 11/11 .
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11.
  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10
    Auszug aus VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11
    Die Entscheidung des OLG München, auf die sich die Antragstellerin beruft (OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10, Rz. 24, zit. nach Juris), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10
  • VK Düsseldorf, 22.06.2012 - VK-39/11
  • VK Hessen, 24.01.2011 - 69d-VK-43/10
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen (Az.: 69 d VK 39/2011) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 Verg 11/11

    Vergaberecht: Änderung der Verdingungsunterlagen nach § 16 I Nr. 5 Satz 1 VOB/A

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 25.11.2011 (Az.: 69 d VK 39/2011) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.

    den Beschluss der ersten Vergabekammer des Landes Hessen vom 25.11.2011, Az 69 d VK-39/11 aufzuheben;.

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