Rechtsprechung
VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/2004 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Verhandlungsverfahren: Inhalt und wesentliche Grundsätze (Nachverhandlungen mit den preisgünstigsten Bietern)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
VOB/A-SKR enthält keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein zwingender Ausschluss eines unvollständigen Angebots im Verhandlungsverfahren nach VOB/A-SKR! (IBR 2004, 585)
Verfahrensgang
- VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/2004
- OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 11 Verg 15/04
- OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01
Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines …
Auszug aus VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
Soweit auf das Gleichbehandlungsgebot im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.01.2003 (Az.: X ZR 50/01) abgestellt wird, gilt im Sinne der entsprechenden Ausprägung durch die §§ 21 Nr. 1 Satz 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A nichts anderes. - VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht …
Auszug aus VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
(VK Hessen Beschluss vom 03.02.2003 Az.: 69 d VK 74/2002). - BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02
Rechtsfolgen eines Konstruktionsfehlers bei einer Maschine
Auszug aus VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
1) Die VOB/A-SKR enthält auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 18.2.2003 (AZ.: X ZR 43/02) keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss des Angebotes i.S.d. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A. 2) Ein im Verhandlungsverfahren an 6. Rangstelle liegende und vom weiteren Verfahren durch Abschichtung ausgeschlossener Bewerber muss eine behauptete Zusage des Auftraggebers, ,,zu weiteren Gesprächen eingeladen zu werden", beweisen und trägt die materielle Beweislast.
- VK Hessen, 14.03.2002 - 69d-VK-07/02
Grundhafte Erneuerung der BAB A 5
Auszug aus VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Rechtsverletzungen in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung des Nachteils von vornherein ausgeschlossen erscheint (VK Hessen Beschluss vom 14.03.2000 Az.: 69d VK 07/2002). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
Dem steht die von der Antragsgegnerin benannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen: Der zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2003 (Az.: X ZB 43/02) basiert im Hinblick auf die Ausschlusspflicht eines unvollständigen Angebots auf den hier nicht relevanten § 21, 25 VOB/A und die Anwendung der ,,Muß" - Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A, die unbeschadet der ,,Soll" - Vorschrift des § 21 Nr. 1 Satz 3 VOB/A zwingend anzuwenden ist. - OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01
Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung
Auszug aus VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04
Liegt zwischen den Angeboten etwa ein erheblicher Preisabstand, so ist es sachlich gerechtfertigt, die Nachverhandlungen mit den preisgünstigsten Bietern zu beginnen und auf diese zu beschränken (OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 10.04.2001 Az.: 11 Verg 1/01).
- VK Hessen, 02.06.2004 - 69d-VK-69/02
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostentragungspflicht
Vergabeverfahren XXXXXXXXXXXXXXXXXXX Beschluss 69 d VK 08/2004 2/7.Beschluss 69 d VK 08/2004 3/7.
Beschluss 69 d VK 08/2004 4/7.
Er hat jedoch darauf verzichtet, für diesen Fall eine den § 91 a Abs. 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO entsprechende Regelung Beschluss 69 d VK 08/2004 5/7.
Beschluss 69 d VK 08/2004 6/7.
Beschluss 69 d VK 08/2004 7/7.
- OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05
Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei …
Dies gelte jedenfalls in den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber den Bieter nicht ausgeschlossen, sondern zur Modifizierung seines Angebotes aufgefordert habe (vgl. für den Bereich der VOB/A SKR VK Hessen vom 30.3.2004 - 69d-VK-08/2004). - OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 11 Verg 15/04
Zur Formulierung einer Rüge
11 Verg 15/04 69 d VK 08/2004 Vergabekammer des Landes Hessen.Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen dem Beschluss der Vergabekammer Hessen vom 30.03.2004 - Az: 69d VK 08/2004 - zu verlängern, wird abgelehnt.
- OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
11 Verg. 16/04 69 d VK 08/2004.Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 30.03.2004 - Az.: 69 d VK 08/2004 - wird zurückgewiesen.
- VK Sachsen, 23.12.2004 - 1/SVK/129-04
Mängel des Absageschreibens: Per se kein Ungültigkeitsgrund!
Entgegen dem jüngsten schriftsätzlichen Vorbringen ist es sowohl in der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen - wie ausführlich in der mündlichen Verhandlung dargelegt - aber auch in der einschlägigen Kommentarliteratur anerkannt, dass die bloße Übersendung eines Antrags an die Vergabekammer an den Auftraggeber keine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB darstellt (…VK Rheinland-Pfalz. B. v. 14.05.2002, 11/02, S. 5, 6; VK Düsseldorf, B. v. 10.07.2003, VK-18/2003-L, S. 13, 14 und amtlicher Leitsatz, 1. VK Bund, B. v. 25.11.2003, VK 1-115/03, S. 6 und amtlicher Leitsatz) und eine Rüge immer auch eine Aufforderung zur Abhilfe enthalten muss (…Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 15. Aufl., 2004, § 107 GWB Rdnr. 13;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 107 GWB Rdn. 38 b, Kullack in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 107 GWB, Rn. 28 m w N; OLG Düsseldorf, B. v. 14.03.2003, Verg 14/03; VK Hessen, B. v. 30.03.2004, 69d-VK-08/2004, VK Sachsen, B. v. 16.04.2003, 1/SVK/027- 03).