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   VG München, 25.03.2015 - M 6a K 14.4769   

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VG München, 25.03.2015 - M 6a K 14.4769 (https://dejure.org/2015,25230)
VG München, Entscheidung vom 25.03.2015 - M 6a K 14.4769 (https://dejure.org/2015,25230)
VG München, Entscheidung vom 25. März 2015 - M 6a K 14.4769 (https://dejure.org/2015,25230)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Stuttgart, 31.08.2016 - 10 T 348/16

    Zwangsvollstreckung: Rechtsweg zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines

    Soweit das Verwaltungsgericht München - etwa in den Entscheidungen vom 17.03.2014, Az. 6b K 13.945 und vom 25.03.2015, Az. 6a K 14.4769 - für das Begehren des Klägers durch eine Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ff. ZPO die eingeleitete Zwangsvollstreckung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen gegen die Grundlagen der Gebührenerhebung für unzulässig zu erklären grundsätzlich und unabhängig von der Erhebung formaler Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung an sich den Rechtsweg zu den Zivilgerichten für gegeben hält, vermag das Beschwerdegericht dem nicht zu folgen.
  • VG München, 09.07.2015 - M 6a K 15.645

    Fehlen hinreichender Erfolgsaussicht eines Prozesskostenhilfegesuchs -

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichts- und Verwaltungsakten einschließlich der Gerichtsakten in den Verfahren M 6a K 14.4769, M 6a S. 14 4770 sowie M 6a S. 15.648 verwiesen (§ 117 Abs. 3 VwGO).
  • VG München, 11.05.2016 - M 26 K 15.2175

    Zum Antrag auf Einstellung der Vollstreckung

    Solche materiellrechtlichen Einwendungen können (bei Bestandskraft des zugrundeliegenden Bescheides) über den Weg des Art. 21 VwZVG bei der Anordnungsbehörde geltend gemacht werden, welche über den Antrag in Form eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat (im Einzelnen dogmatisch strittig, vgl. z. B. zur Frage der Statthaftigkeit/Zulässigkeit VG Würzburg, Urteil vom 25. Januar 2016 - W 6 K 15.1182 -, juris; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 28. September 2015 - B 3 K 15.546 -, juris; dagegen bei ausdrücklich erhobener Vollstreckungsabwehrklage vgl. VG München, Beschluss vom 25. März 2015 - M 6a K 14.4769 -, juris).
  • VG München, 25.01.2017 - M 6 K 16.4076

    Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich

    Insbesondere bei nicht Rechtskundigen, die auch nicht anwaltlich vertreten sind, ist die Auslegung im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG möglichst so vorzunehmen, dass der ergriffene Rechtsbehelf jedenfalls zulässig ist (VG München, B.v. 25.3.2015 - M 6a K 14.4769 - juris Rn. 18).
  • VG München, 03.11.2016 - M 26 K 15.4667

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Solche materiell-rechtlichen Einwendungen können (bei Bestandskraft des zugrundeliegenden Bescheides) über den Weg des Art. 21 VwZVG bei der Anordnungsbehörde geltend gemacht werden, welche über den Antrag in Form eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat (im Einzelnen dogmatisch strittig, vgl. z. B. zur Frage der Statthaftigkeit/Zulässigkeit VG Würzburg, U. v. 25.1.2016 - W 6 K 15.1182 - juris; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 28.9.2015 - B 3 K 15.546 - juris; dagegen bei ausdrücklich erhobener Vollstreckungsabwehrklage vgl. VG München, B. v. 25.3.2015 - M 6a K 14.4769 - juris).
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