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   VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147   

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VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147 (https://dejure.org/2010,71114)
VG München, Entscheidung vom 30.04.2010 - M 6a S 10.1147 (https://dejure.org/2010,71114)
VG München, Entscheidung vom 30. April 2010 - M 6a S 10.1147 (https://dejure.org/2010,71114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kokainnachweis in Haarprobe;Frage der behaupteten externen Kontamination im Eilverfahren nicht aufklärbar;Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147
    Auf der Grundlage des Gutachtens der ... Gutachten GmbH ist - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 4.1.2010 Az.: 11 CS 09.2608, vom 9.5.2005 Az.: 11 CS 04.2526) - nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung seine Fahreignung wiedererlangt hat.

    Hierzu bedarf es grundsätzlich einer psychologischen Bewertung auf Basis einer (medizinisch-)psychologischen Begutachtung (vgl. BayVGH vom 2.4.2003 Az.: 11 CS 03.298; vom 9.5.2005 Az.: 11 CS 04.2526).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht darf die Behörde - wie auch das um Rechtsschutz angerufene Verwaltungsgericht - vorbehaltlich eines atypischen Falles jedenfalls bis zum Ablauf der oben genannten Einjahresfrist ohne weiteres davon ausgehen, dass der Betroffene weiterhin fahrungeeignet ist (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2665

    Kokainkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; kein Sonderfall im Sinne der

    Auszug aus VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147
    In Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung wird allein auf die (einmalige) Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis, vgl. hierzu Nr. 9.2.1 und Nr. 9.2.2 der Anlage 4) abgestellt (st. Rspr., vgl. z.B. BayVGH vom 24.11.2008 Az. 11 CS 08.2665).

    Bereits der einmalige Konsum von Kokain führt zu einer deutlichen Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung (Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Kapitel 3.12.1) und zu einem Verlust der Fahreignung (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH vom 24.11.2008 Az.: 11 CS 08.2665, VG München M 6a S 10.1041 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03

    Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain;

    Auszug aus VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147
    Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV trägt mit seiner Regelvermutung dem Suchtpotential harter Drogen Rechnung (siehe in diesem Zusammenhang Nr. 3.12.1 der auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ergangenen Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Februar 2000; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan a.a.O.) und berücksichtigt überdies die - bereits durch die Illegalität bedingte - Dunkelziffer des Drogenkonsums sowie die Schwierigkeiten des Nachweises eines Konsums (vgl. OVG Bremen vom 30.6.2003 Az.: 1 B 206/03).
  • VG München, 13.04.2010 - M 6a S 10.1041

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum sog. harter Drogen; Nachweisgrenze für

    Auszug aus VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147
    Bereits der einmalige Konsum von Kokain führt zu einer deutlichen Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung (Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Kapitel 3.12.1) und zu einem Verlust der Fahreignung (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH vom 24.11.2008 Az.: 11 CS 08.2665, VG München M 6a S 10.1041 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.01.2010 - 11 CS 09.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines psychologischen

    Auszug aus VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147
    Auf der Grundlage des Gutachtens der ... Gutachten GmbH ist - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 4.1.2010 Az.: 11 CS 09.2608, vom 9.5.2005 Az.: 11 CS 04.2526) - nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung seine Fahreignung wiedererlangt hat.
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG München, 30.04.2010 - M 6a S 10.1147
    Im Übrigen ergibt sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung im Bereich des Sicherheitsrechts "gerade aus den Gesichtspunkten, die für den Erlass des Verwaltungsaktes selbst maßgebend waren" (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 Az.: 11 CS 07.3453 m.w.N.).
  • VG Bremen, 06.03.2013 - 5 V 98/13

    Zum Führerscheinentzug beim einmaligen Konsum harter Drogen

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt indes auch dann nicht in Betracht, weil auch eine von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren unabhängige Interessenabwägung des Gerichts zu Ungunsten des Antragstellers ausgehen muss (vgl. VG München, B. v. 30.04.2010 - m 6a S 10.1147, juris).
  • VG Schwerin, 28.10.2022 - 6 A 285/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des - einmaligen - Konsums von Kokain

    Auch bei Personen, die in engem Kontakt mit Kokainkonsumenten gelebt haben, ist in Einzelfällen Kokain in deren Haarproben nachgewiesen worden (vgl. VG München, Beschluss vom 30. April 2010 - M 6a S 10.1147 -, juris Rn. 39).
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