Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6z K 4171/12 |
Volltextveröffentlichung
- nrw.de , S. 13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht legt die Vorschriften zur Medizinstudienplatz-Vergabe erneut dem Bundesverfassungsgericht vor
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (37)
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
Ein weiterer Vorlagebeschluss der Kammer vom 19. März 2013 (6z K 4171/12) ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig (1 BvL 5/13).Die Kammer hat sich dies in dem bereits im März 2013 vorgelegten Verfahren 6z K 4171/12 näher erläutern lassen (vgl. den dortigen Schriftsatz der Beklagten vom 18. März 2013, Bl. 145 ff. der GA) und kann die Notwendigkeit eines Verzichts auf Landesquoten im Auswahlverfahren der Hochschulen grundsätzlich nachvollziehen.
Die Beklagte hat (namentlich in dem bereits im Vorjahr vorgelegten Verfahren 6z K 4171/12) nachvollziehbar aufgezeigt, dass die Bildung von Landesquoten in den Auswahlverfahren der Hochschulen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, weil "die hiermit verbundenen Rundungs- und Verteilungsprobleme [...] organisatorisch nicht abzubilden" seien.
Auch die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers des im Vorjahr vorgelegten Verfahrens 6z K 4171/12 postulierte umgekehrte Lösung, der zufolge gerade diejenigen Wartenden bevorzugt werden sollen, die sich durch das Absolvieren einer einschlägigen Berufsausbildung in besonderer Weise für die Aufnahme des Medizinstudiums qualifiziert haben, ist nach Auffassung der Kammer nicht zulässig.
Dass eine konkrete Normenkontrolle zu erwägen sein würde, war im Übrigen für alle Beteiligten erkennbar, weil im vorliegenden Verfahren unter anderem die Verfassungswidrigkeit des Vergaberechts geltend gemacht und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht angeregt worden war und weil die Kammer bereits in mehreren Verfahren der Vorjahre entsprechende Vorlagebeschlüsse erlassen hatte (Beschlüsse vom 26. April 2012 - 6 K 3656/11, 6 K 3659/11 und 6 K 3695/11 - und vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -).
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
Ein weiterer Vorlagebeschluss der Kammer vom 19. März 2013 (6z K 4171/12) ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig (1 BvL 5/13).Die Kammer hat sich dies in dem bereits im März 2013 vorgelegten Verfahren 6z K 4171/12 näher erläutern lassen (vgl. den dortigen Schriftsatz der Beklagten vom 18. März 2013, Bl. 145 ff. der GA) und kann die Notwendigkeit eines Verzichts auf Landesquoten im Auswahlverfahren der Hochschulen grundsätzlich nachvollziehen.
Die Beklagte hat (namentlich in dem bereits im Vorjahr vorgelegten Verfahren 6z K 4171/12) nachvollziehbar aufgezeigt, dass die Bildung von Landesquoten in den Auswahlverfahren der Hochschulen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, weil "die hiermit verbundenen Rundungs- und Verteilungsprobleme [...] organisatorisch nicht abzubilden" seien.
Auch die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers des im Vorjahr vorgelegten Verfahrens 6z K 4171/12 postulierte umgekehrte Lösung, der zufolge gerade diejenigen Wartenden bevorzugt werden sollen, die sich durch das Absolvieren einer einschlägigen Berufsausbildung in besonderer Weise für die Aufnahme des Medizinstudiums qualifiziert haben, ist nach Auffassung der Kammer nicht zulässig.
Dass eine konkrete Normenkontrolle zu erwägen sein würde, war im Übrigen für alle Beteiligten erkennbar, weil im vorliegenden Verfahren unter anderem die Verfassungswidrigkeit des Vergaberechts geltend gemacht und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht angeregt worden war und weil die Kammer bereits in mehreren Verfahren der Vorjahre entsprechende Vorlagebeschlüsse erlassen hatte (Beschlüsse vom 26. April 2012 - 6 K 3656/11, 6 K 3659/11 und 6 K 3695/11 - und vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -).
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
Ein weiterer Vorlagebeschluss der Kammer vom 19. März 2013 (6z K 4171/12) ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig (1 BvL 5/13).Die Kammer hat sich dies in dem bereits im März 2013 vorgelegten Verfahren 6z K 4171/12 näher erläutern lassen (vgl. den dortigen Schriftsatz der Beklagten vom 18. März 2013, Bl. 145 ff. der GA) und kann die Notwendigkeit eines Verzichts auf Landesquoten im Auswahlverfahren der Hochschulen grundsätzlich nachvollziehen.
Die Beklagte hat (namentlich in dem bereits im Vorjahr vorgelegten Verfahren 6z K 4171/12) nachvollziehbar aufgezeigt, dass die Bildung von Landesquoten in den Auswahlverfahren der Hochschulen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, weil "die hiermit verbundenen Rundungs- und Verteilungsprobleme [...] organisatorisch nicht abzubilden" seien.
Auch die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers des im Vorjahr vorgelegten Verfahrens 6z K 4171/12 postulierte umgekehrte Lösung, der zufolge gerade diejenigen Wartenden bevorzugt werden sollen, die sich durch das Absolvieren einer einschlägigen Berufsausbildung in besonderer Weise für die Aufnahme des Medizinstudiums qualifiziert haben, ist nach Auffassung der Kammer nicht zulässig.
Dass eine konkrete Normenkontrolle zu erwägen sein würde, war im Übrigen für alle Beteiligten erkennbar, weil im vorliegenden Verfahren unter anderem die Verfassungswidrigkeit des Vergaberechts geltend gemacht und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht angeregt worden war und weil die Kammer bereits in mehreren Verfahren der Vorjahre entsprechende Vorlagebeschlüsse erlassen hatte (Beschlüsse vom 26. April 2012 - 6 K 3656/11, 6 K 3659/11 und 6 K 3695/11 - und vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -).
- VG Gelsenkirchen, 24.09.2015 - 6 L 1787/15
Humanmedizin, Studienzulassung, Wartezeit, Härtefall
Dass allein der Umstand einer überlangen Wartezeit für sich genommen keine Härte im Sinne des § 15 VergabeVO zu begründen vermag, hat die Kammer in ihren Vorlagebeschlüssen vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - (dort unter III. 2. - S. 94 ff.) und vom 18. März 2014 - 6z K 4229/13 u.a. - bereits erläutert.Auch insoweit nimmt die Kammer auf die Ausführungen in ihren Vorlagebeschlüssen vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - (dort unter III.2. - S. 99 f.) und vom 18. März 2014 - 6z K 4229/13 u.a. - Bezug.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 13 B 1260/13
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin nach der Härtefallregelung des …
vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2011 - 13 B 1212/11 -, NWVBl. 20112, 153; eingehend zur Begründung auch der Vorlagebeschluss des VG Gelsenkirchen vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -, juris, Rn. 556 ff.Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses sowie auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seinem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -, juris, Rn. 515 ff. und 549 Bezug, die durch das Beschwerdevorbringen nicht durchgreifend in Frage gestellt werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 13 B 1261/13
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2011 - 13 B 1212/11 -, NWVBl. 20112, 153; eingehend zur Begründung auch der Vorlagebeschluss des VG Gelsenkirchen vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -, juris, Rn. 556 ff.Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses sowie auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seinem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -, juris, Rn. 515 ff. und 549 Bezug, die durch das Beschwerdevorbringen nicht durchgreifend in Frage gestellt werden.
- VG Gelsenkirchen, 09.10.2013 - 6z L 1042/13
Studium, Härte, Wartezeit, Zulassung, Zahnmedizin, Praxisübernahme
Dass allein der Umstand einer überlangen Wartezeit für sich genommen keine Härte im Sinne des § 15 VergabeVO zu begründen vermag, hat die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - bereits erläutert (dort unter III. 2. - S. 94 ff.).Auch insoweit nimmt die Kammer auf die Ausführungen in ihrem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - (dort unter III.2. - S. 99 f.) Bezug.
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2013 - 6z L 1134/13
Wartezeit, Zahnmedizin, Studium, Zulassung, Studienplatz, Härtefall, Härte
Dass allein der Umstand einer überlangen Wartezeit für sich genommen keine Härte im Sinne des § 15 VergabeVO zu begründen vermag, hat die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - bereits erläutert (dort unter III. 2. - S. 94 ff.).Auch insoweit nimmt die Kammer auf die Ausführungen in ihrem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - (dort unter III.2. - S. 99 f.) Bezug.
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2013 - 6z L 1106/13
Wartezeit, Studium, Medizin, Zulassung, Härte
Dass allein der Umstand einer überlangen Wartezeit für sich genommen keine Härte im Sinne des § 15 VergabeVO zu begründen vermag, hat die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - bereits erläutert (dort unter III. 2. - S. 94 ff.).Auch insoweit nimmt die Kammer auf die Ausführungen in ihrem Vorlagebeschluss vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 - (dort unter III.2. - S. 99 f.) Bezug.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2016 - 13 B 1268/16
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Glaubhaftmachung eines …
vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 13 B 1212/11 -, NWVBl. 20112, 153, vom 28. November 2013 - 13 B 1260/13 -, juris, vom 12. Juni 2013 - 13 B 436/13 -, juris, und vom 4. November 2014 - 13 B 1222/14 -, juris; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 12.13 -, juris; eingehend zur Begründung auch der Vorlagebeschluss des VG Gelsenkirchen vom 19. März 2013 - 6z K 4171/12 -, juris, Rn. 556 ff. - VG Gelsenkirchen, 19.06.2017 - 6z L 2443/16
Studium; Zulassung; Medizin; innerkapazitär; Ortsverteilung; Verfassungsrecht
- VG Gelsenkirchen, 29.09.2014 - 6z L 1244/14
Studium; Medizin; Zulassung; Nachteilsausgleich; Zuständigkeit; Auswahlverfahren; …
- VG Gelsenkirchen, 30.09.2013 - 6z L 1229/13
Abitur, Note, Abiturnote, Nachteilsausgleich, Studium, Sport, Kader
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 13 B 1222/14
Anspruch auf Teilnahme an der Auswahl in der Wartezeitquote für einen Studiengang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 13 B 436/13
Anspruch eines Studenten auf Zulassung nach der Härtefallregelung des § 15 …
- VG Gelsenkirchen, 25.10.2016 - 6z L 2208/16
Härtefall
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 13 B 1204/14
Anspruch auf Zulassung zu einem Studium mit nur geringfügiger Wartezeit
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2013 - 6z K 3659/11
Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizialität; Schadensersatz; Amtshaftung; …
- VG Gelsenkirchen, 30.05.2017 - 6z K 783/16
Studium; Zulassung; Medizin; Nachteilsausgleich; Gutachten
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2017 - 6z L 2846/17
Härtefall
- VG Gelsenkirchen, 07.10.2016 - 6z L 2203/16
Zulassung; Studium; Humanmedizin; Wartezeit; Antrag
- VG Gelsenkirchen, 05.03.2015 - 6z K 3908/14
Humanmedizin; Nachteilsausgleich; verbesserte Durchschnittsnote; verbesserte …
- VG Gelsenkirchen, 31.10.2014 - 6z K 4128/14
Tiermedizin; Verteilung; Ortsverteilung; Verteilungsversager; …
- VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 6z L 1210/13
Humanmedizin, Nachteilsausgleich, Wartezeit, Durchschnittsnote, Härtefall, …
- VG Gelsenkirchen, 10.08.2015 - 6z K 4092/14
Verteilung der Studienplätze; Wartezeitquote
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2013 - 6z L 1394/13
Zulassung, Humanmedizin, Nachteilsausgleich, Durchschnittsnote, Härtefall, …
- VG Gelsenkirchen, 24.10.2018 - 6z L 1595/18
Härtefallantrag psychische Erkrankung Nachteilsausgleich
- VG Gelsenkirchen, 03.05.2016 - 6z L 948/16
Studium; Zulassung; Medizin; Nachteilsausgleich; Durchschnittsnote; Abiturnote; …
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2013 - 6z L 1251/13
Härtefallantrag
- VG Gelsenkirchen, 02.01.2020 - 6z K 4077/19
Nachteilsausgleich; Verbesserung der Durchschnittsnote
- VG Gelsenkirchen, 30.04.2014 - 6z L 415/14
Verbesserung der Durchschnittsnote, Nachteilsausgleich
- VG Gelsenkirchen, 17.10.2013 - 6z L 1228/13
Humanmedizin, Auswahlgremien, Wartezeit
- VG Gelsenkirchen, 04.10.2013 - 6z L 1013/13
Humanmedizin, Wartezeit, Wartezeitquote, Ortsverteilung
- VG Gelsenkirchen, 11.06.2013 - 6z K 4094/12
Ortsverteilung; Studienort; Landeskinder; Ortsnähe; Ortsantrag
- VG Gelsenkirchen, 25.10.2019 - 6z L 1625/19
Nachteilsausgleich Wartezeit; Psychische Erkrankung
- VG Gelsenkirchen, 26.09.2013 - 6z L 1128/13
Wartezeit; Studium; Medizin; Eilrechtsschutz; Zulassung
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2013 - 6z L 1113/13
Studium, Wartezeit, Zulassung, Eilrechtsschutz
Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 6z K 4171/12 |