Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6412
LAG Köln, 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02 (https://dejure.org/2002,6412)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02 (https://dejure.org/2002,6412)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. August 2002 - 7 (10) Ta 129/02 (https://dejure.org/2002,6412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anwalt; Vergütungsfestsetzung; nichtgebührenrechtliche Einwendung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 BRAGO
    Anwalt; Vergütungsfestsetzung; nicht-gebührenrechtliche Einwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsfestsetzung des Anwalts; Anforderungen an den nicht-gebührenrechtlichen Einwand; Substantiierung der nicht-gebührenrechtlichen Einwendung; Einwand der Schlechterfüllung des Anwaltvertrages; Außergebührenrechtliche Einwendung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 06.09.2007 - 11 Ta 189/07

    Einwendungen gegen Vergütungsfestsetzung außerhalb des Gebührenrechts

    "Nicht gebührenrechtlich" i.S. dieser Vorschrift sind u.a. alle Einwendungen, mit denen sich der Auftraggeber auf angebliche anwaltliche Schlechtleistungen beruft, aus denen ihm Schadensersatzansprüche zustünden und mit denen er aufrechne (LAG Köln, Beschluss vom 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02, zu § 19 BRAGO a.F.; Römermann, in: Hartung/Römermann/Schlons, Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Aufl. 2006, § 11 Rdnr. 129; von Eicken, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. 2004, § 11 Rdnr. 55 m.w. Nachw.).

    Es müsse lediglich erkennbar sein, dass der Einwand irgendeinen sachlichen Hintergrund habe und nicht offensichtlich unbegründet oder aus der Luft gegriffen oder bewusst rechtsmissbräuchlich geltend gemacht worden sei (LAG Köln, Beschluss vom 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02; LAG Köln, Beschluss vom 14.10.2004 - 9 Ta 327/04, jeweils zu § 19 BRAGO a.F.; LAG Köln, Beschluss vom 03.07.2007 - 9 Ta 177/07 m.w. Nachw.; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2000 - 7 Ta 70/00; OLG München, Beschluss vom 18.03.1997 - 11 W 1029/97; OLG München, Beschluss vom 17.03.1998 - 11 WF 656/98, jeweils zu § 19 BRAGO).

    Die Beschwerdegegner mussten nach alledem auf den allgemeinen Klageweg verwiesen werden (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02; LAG Köln, Beschluss vom 14.10.2004 - 9 Ta 327/04).

  • LAG Köln, 12.12.2007 - 5 Ta 334/07

    Kostenfestsetzung - außergebührenrechtlicher Einwand

    Es muss lediglich erkennbar sein, dass der Einwand irgendeinen sachlichen Hintergrund hat und nicht offensichtlich aus der Luft gegriffen oder bewusst rechtsmissbräuchlich gestellt wird (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschlüsse vom 14. August 2002 - 7 (10) Ta 129/02 -, vom 14. Oktober 2004 - 9 Ta 327/04 - und vom 3. Juli 2007 - 9 Ta 177/07 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf LAGE Nr. 3 zu § 19 BRAGO; Riedel/Susbauer, BRAGO, 7. Aufl., § 19 Rdn. 29; zum neuen Recht: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 11 Rdn. 141 m. w. N.).
  • LAG Köln, 20.10.2011 - 9 Ta 304/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsfestsetzung gegen den Mandanten;

    Es muss lediglich erkennbar sein, dass der Einwand irgendeinen sachlichen Hintergrund hat und nicht offensichtlich aus der Luft gegriffen oder bewusst rechtsmissbräuchlich gestellt wird (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 14. August 2002 - 7 (10) Ta 129/02 - und Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 9 Ta 327/04 - LAG Düsseldorf LAGE Nr. 3 zu § 19 BRAGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht