Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5372
LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06 (https://dejure.org/2007,5372)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06 (https://dejure.org/2007,5372)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 (11) Sa 783/06 (https://dejure.org/2007,5372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht - Kündigung durch den Erwerber - Beendigungsvergleich mit dem Erwerber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    .
    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht - Kündigung durch den Erwerber - Beendigungsvergleich mit dem Erwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach einem Widerspruch bzgl. eines Betriebsübergangs; Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 613a Abs. 6 BGB bei fehlender Unterrichtung über haftungsrechtliche Folgen eines Betriebsübergangs; Widerspruchsrecht bis zur Grenze der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    .
    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht - Kündigung durch den Erwerber - Beendigungsvergleich mit dem Erwerber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613 a Abs. 1, 5, 6
    Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter Unterrichtung über haftungsrechtliche Folgen - Begrenzung des Widerspruchsrechts allein durch Verwirkung - kein Verzicht auf Widerspruchsrecht durch Vertragsfortführung und gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Das Bundesarbeitsgericht hält - auch nach der neuen Rechtslage - daran fest, dass das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, n.v.).

    Dabei dient die Verwirkung dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr eine Höchstfrist, beispielsweise von sechs Monaten, abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), wonach dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen ist.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • ArbG Solingen, 17.05.2006 - 3 Ca 143/06

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses mangels einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.05.2006 - 3 Ca 143/06 lev - abgeändert: .

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.05.2006, 3 Ca 143/06 lev, abzuändern und festzustellen, dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Dieser Bewertung stehen die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 30.01.1991, 7 AZR 239/90, unter Ziffer III.3.
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 1062/06

    Betriebsübergang, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, Widerspruch der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Wenn er unter diesen Umständen versucht, sein Arbeitsverhältnis mit der Erwerberin zu erhalten, ist darin kein vertrauensbegründender Umstand zugunsten der Beklagte zu sehen, der Kläger werde sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007, 5 Sa 1062/06).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
    Dabei muss der zu beurteilende Sachverhalt dem gesetzlich geregelten Sachverhalt gleichen, die möglichen Unterschiede dürfen nicht von einer Art sein, dass eine Übertragung der gesetzlichen Wertung ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.2006, 6 AZR 394/06 = ArbuR 2006, 447 m.w.N.).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. April 2007 - 7 (11) Sa 783/06 - aufgehoben.
  • LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08

    Betriebsübergang

    In einer Parallelentscheidung vom 04.04.2007, 7 (11) Sa 783/06, bei der der Arbeitnehmer nach Kündigung durch den Erwerber im Kündigungsschutzverfahren vor Beantragung des Insolvenzverfahrens einen Beendigungsvergleich geschlossen und sodann nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens seinen Widerspruch erklärt habe, habe das LAG Düsseldorf eine konkludente Verzichtserklärung in analoger Anwendung des § 144 BGB verneint.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht