Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 25.08.2006

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06   

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https://dejure.org/2006,16076
LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06 (https://dejure.org/2006,16076)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06 (https://dejure.org/2006,16076)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2006 - 7 (18) Sa 217/06 (https://dejure.org/2006,16076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitiger und wirksamer Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber; Feststellung des Bestehens eines Frühruhestandsvertragsverhältnisses und Geltendmachung sich daraus ergebender Zahlungsansprüche; Verstreichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a Abs. 1, 2, 5, 6
    Fehlerhafte Unterrichtung des Arbeitnehmers über Teilbetriebsübergang - konkrete betriebsbezogene Unterrichtung zu Haftungsfragen - keine zeitliche Begrenzung des Widerspruchsrechts - zeitlicher Beginn der Verwirkung mit Kenntnis fehlerhafter Unterrichtung - Widerspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2006, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Eine standarisierte Information muss jedoch etwaige Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05 m.w.N.) handelt es sich bei dem Widerspruchsrecht um ein sogenanntes Rechtsfolgenverweigerungsrecht.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2006, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • ArbG Solingen, 11.01.2006 - 3 Ca 2001/05

    Erfüllung von Ansprüchen aus einer Frühruhestandsvereinbarung ist mangels

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.01.2006 - 3 Ca 2001/05 lev - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass zwischen den Parteien ein Frühruhestandsvertragsverhältnis besteht.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.01.2006, 3 Ca 2001/05 lev, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Eine Analogie in Form einer Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.2006, 8 AZR 124/05 = BB 2006, 1339).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, n.v.).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Die Angabe eines Grundes ist für die Ausübung des Widerspruchsrechtes ebenso wenig von Belang wie das zugrunde liegende Motiv des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 30.10.2003, 8 AZR 491/02 = NZA 2004, 481).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2006 - 7 (18) Sa 217/06 - wird zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11. Januar 2006 - 3 Ca 2001/05 lev - zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06   

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https://dejure.org/2006,20104
LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06 (https://dejure.org/2006,20104)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06 (https://dejure.org/2006,20104)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2006 - 7 (18) Sa 217/06 (https://dejure.org/2006,20104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB - Widerspruchserklärung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    .
    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB - Widerspruchserklärung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Frühruhestandsvertragsverhältnisses und sich daraus ergebende Zahlungsansprüche; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses; Unterrichtung der Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers; Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Düsseldorf PDF

    .
    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB - Widerspruchserklärung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2006, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Eine standarisierte Information muss jedoch etwaige Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05 m.w.N.) handelt es sich bei dem Widerspruchsrecht um ein sogenanntes Rechtsfolgenverweigerungsrecht.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2006, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • ArbG Solingen, 11.01.2006 - 3 Ca 2001/05

    Erfüllung von Ansprüchen aus einer Frühruhestandsvereinbarung ist mangels

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.01.2006 3 Ca 2001/05 lev wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass zwischen den Parteien ein Frühruhestandsvertragsverhältnis besteht.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.01.2006, 3 Ca 2001/05 lev, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, n.v.).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Eine Analogie in Form einer Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.2006, 8 AZR 124/05 = BB 2006, 1339).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Die Angabe eines Grundes ist für die Ausübung des Widerspruchsrechtes ebenso wenig von Belang wie das zugrunde liegende Motiv des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 30.10.2003, 8 AZR 491/02 = NZA 2004, 481).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2006 - 7 (18) Sa 217/06
    Informieren sie ob bewusst oder unbewusst fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
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