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   LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02   

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https://dejure.org/2003,7758
LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02 (https://dejure.org/2003,7758)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02 (https://dejure.org/2003,7758)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 7 (6) Sa 874/02 (https://dejure.org/2003,7758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsrente; feste Altersgrenze; vorzeitiges Ausscheiden; unverfallbare Anwartschaft; vorzeitiger Rentenbezug; versicherungsmathematischer Abschlag; zeitratierliche Kürzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2, 6 BetrAVG
    Betriebsrente; feste Altersgrenze; vorzeitiges Ausscheiden; unverfallbare Anwartschaft; vorzeitiger Rentenbezug; versicherungsmathematischer Abschlag; zeitratierliche Kürzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe eines Betriebsrentenanspruchs; Auslegung und Bezug der in § 2 Abs. 1 BetrAVG enthaltenen Wendung "ohne das vorherige Ausscheiden zustehende Leistung"; Doppelte Kürzung der Betriebsrente bei Inanspruchnahme vorgezogener gesetzlicher Altersrente und zugleich ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2; BetrAVG § 6
    Betriebsrente; feste Altersgrenze; vorzeitiges Ausscheiden; unverfallbare Anwartschaft; vorzeitiger Rentenbezug; versicherungsmathematischer Abschlag; zeitratierliche Kürzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02
    Die Vorschrift einer Versorgungsordnung, die in solchen Fällen zusätzlich zu einem versicherungsmathematischen Abschlag eine doppelte zeitratierliche Kürzung (insgesamt also eine dreifache Kürzung) vorsieht, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht (§ 2 BetrAVG) (Anschluss an BAG NZA 2002, 93 ff.).

    Die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, wie sie in dem vom Arbeitsgericht zitierten Urteil vom 23.01.2001 (NZA 2002, 93 ff.) zum Ausdruck gekommen sei, sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Das Berufungsgericht folgt insoweit wie schon das Arbeitsgericht der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung, deren ausführliche Begründung es für überzeugend und zutreffend erachtet (BAG NZA 2002, 93 ff.; ansatzweise auch schon BAG NZA 2001, 387 ff. unter II).

  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 392/99

    Nichtanrechenbarkeit von Promotionsverträgen auf die 5-jährige

    Auszug aus LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02
    Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht schon in der Entscheidung vom 21.03.2000 (NZA 2001, 390) ausgeführt, dass eine zusätzliche zeitratierliche Kürzung keinerlei inneren Bezug zu der Mehrbelastung hat, die den Arbeitgeber aufgrund einer vorzeitigen Betriebsrenteninanspruchnahme trifft.

    Auch mit der Frage, ob die betriebsrentenrechtlichen Verhältnisse bei Tod und Invalidität eines anwartschaftsberechtigten Mitarbeiters der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht widersprechen, hat sich das Bundesarbeitsgericht bereits selbst auseinandergesetzt und diese Frage in nicht zu beanstandender Weise verneint (NZA 2001, 390).

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02
    Das Berufungsgericht folgt insoweit wie schon das Arbeitsgericht der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung, deren ausführliche Begründung es für überzeugend und zutreffend erachtet (BAG NZA 2002, 93 ff.; ansatzweise auch schon BAG NZA 2001, 387 ff. unter II).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Februar 2003 - 7 (6) Sa 874/02 - wird zurückgewiesen.
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